Anmeldung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte im Sommer 2025
Auszubildende, die an der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte im Sommer 2025 vom 29. April 2025 bis zum 31. Juli 2025 teilnehmen wollen, sind zwischen dem
15. Januar und 22. Januar 2025
bei der zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung des Anmeldeformulars.
Außerdem sind der Anmeldung beizufügen:
- der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit Beurteilungsprotokoll
- der Fragebogen über die Tätigkeit der Auszubildenden,
- ggf. eine Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung,
- bei vorzeitiger Abschlussprüfung zusätzlich: die notwendige Notenbescheinigung der Berufsschule.
Es wird gebeten, die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen, da anderenfalls die Teilnahme der Auszubildenden an der Sommerprüfung 2025 nicht garantiert werden kann.
Zur Abschlussprüfung im Sommer 2025 sind anzumelden:
- Auszubildende, deren Ausbildungszeit nicht später als am 30. September 2025 endet,
- Auszubildende, die die Abschlussprüfung vorzeitig abzulegen beabsichtigen (i. d. R. ein Termin vor der regulären Abschlussprüfung),
- Wiederholer/-innen, die im vorangegangenen Prüfungstermin die Abschlussprüfung nicht bestanden haben,
- sog. Externe, die gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ca. 4,5 Jahre in dem Beruf der Arzthelferin/des Arzthelfers tätig gewesen sind und beabsichtigen, die Abschlussprüfung abzulegen. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
Die vorzeitige Zulassung setzt voraus, dass die Leistungen der Auszubildenden während der Ausbildungszeit
- in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0,
- von dem/der Ausbildenden im Durchschnitt mit mindestens "gut" beurteilt werden und
- die Leistungen in der Zwischenprüfung im Durchschnitt der fünf Prüfungsbereiche mindestens befriedigende Ergebnisse (67 %) erbracht haben.