Die Erfahrung, die Dr. med. Ursula Stüwe mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemacht hat, ist kein Einzelfall. Vielmehr zeichnet sich ab, dass eine selbstständige Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzte aus Sicht der DRV eigentlich nur noch dann gegeben ist, wenn eine Ärztin bzw. ein Arzt in ihrer bzw. seiner eigenen Praxis tätig ist.