Die Umsetzung der Einbeziehung der Privatärzte in den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) wird aufgrund der aktuellen Rechtsprechung vorerst ausgesetzt. Gegebenenfalls können privatärztlich tätige Ärzte (Privatärzte) in Hessen auch im Jahr 2023 noch Beitragsbescheide für das…