Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat am 23. November 2024 beschlossen, die Empfehlung der Bundesärztekammer anzunehmen und den 80-Stunden-Kurs Psychosomatische Grundversorgung als Bestandteil der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin für die Fachärztin / den Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin verpflichtend einzuführen. Die Änderung wurde zum 1. Januar 2025 aktiv.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die ab dem 1. Januar 2025 die Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin beginnen bzw. begonnen haben, müssen nun diesen Kurs gemäß § 4 Abs. 8 WBO (Inhalte gemäß Musterkursbuch der Bundesärztekammer (BÄK)) absolvieren. Der Nachweis ist bei der Antragstellung zur Prüfungszulassung mit einzureichen.
Ärztinnen und Ärzte, die vor dem 1. Januar 2025 mit der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin begonnen haben, sind von der Pflicht des Nachweises des Kurses befreit, sofern der Antrag auf Prüfungszulassung vor dem 1. Januar 2029 gestellt wird und die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung zu diesem Zeitpunkt auch vorliegen.
In der Debatte um die Einführung wurde betont, dass dieser Kurs auch für die Kinder- und Jugendmediziner sinnvoll sei. Die vermittelten Grundlagen seien wichtig für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie für die Beratung der Kinder und Eltern. Die theoretischen und praktischen Inhalte des Kurses (unter anderem ärztliche Gesprächsführung, psychosomatisches Krankheitsverständnis) werden in der Regel während des Medizinstudiums nur am Rande behandelt und in der Klinik selten aktiv weitergebildet. Daher sei es umso wichtiger, die Grundlagen in einem Kurs zu erlernen und im Rahmen der Balintgruppenarbeit zu vertiefen.
Daniel Libertus, Leiter der Abteilung für Ärztliche Weiterbildung