Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte können ihren Arztausweis künftig ausschließlich online beantragen. Voraussetzung ist eine Registrierung im Portal der Landesärztekammer Hessen unter https://portal.laekh.de. Mitglieder, die noch nicht im Portal registriert sind, können dies unkompliziert nachholen und gleichzeitig von weiteren digitalen Services der Kammer profitieren.
Automatisierte Datenübernahme
Die im Portal hinterlegten Angaben werden automatisch für die Erstellung und die postalische Versendung des Arztausweises verwendet. Ein Abgleich der hinterlegten persönlichen Daten vor der Antragstellung ist daher wichtig, um Verzögerungen zu vermeiden.
Verlustmeldungen und Gültigkeitsprüfung ebenfalls online
Verlustmeldungen können ebenfalls direkt über das Portal oder per E-Mail an arztausweis@laekh.de erfolgen. Verlorene Arztausweise werden umgehend als ungültig erklärt, um Missbrauch vorzubeugen. Ob ein in Hessen ausgestellter Ausweis gültig ist, kann jederzeit über die Website der LÄKH überprüft werden unter: https://www.laekh.de/fuer-aerztinnen-und-aerzte/mitgliedschaft/arztausweis
Nina Walter, Ärztliche Geschäftsführerin Landesärztekammer Hessen
Dr. med. Eve Craigie, Stellv. Ärztliche Geschäftsführerin Landesärztekammer Hessen