Aufgrund §§ 1 und 17 Absatz 1 Nr. 3 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 2003 (GVBl. I S. 66–87), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2022 (GVBl. I S. 752), i. V. m. § 5 Absatz 3 Satz 2 und 6 Buchstabe „o” der Hauptsatzung der Landesärztekammer Hessen vom 17. Juli 1995 (HÄBl. 9/1995, S. 293–295), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. November 2023 (HÄBL 1/2024, S. 50), hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 23. März 2024 folgende Satzung beschlossen:

I.

Die Satzung der Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen im Bereich der Landesärztekammer Hessen in der Fassung vom 22. September 2020 (HÄBL 11/2020, S. 633), wird wie folgt geändert:

In § 2 wird nach Abs. 2 folgender neuer Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Erstreckt sich ein Behandlungsfehlervorwurf auf mehrere Beteiligte, für die mehrere Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen zuständig sind, so führt grundsätzlich diejenige Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle das Verfahren durch, bei der dieses zuerst beantragt wurde.“

II.

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.

Die vorstehende, von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 23. März 2024 beschlossene Satzung zur Änderung der Satzung der Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen wird hiermit ausgefertigt und im Hessischen Ärzteblatt verkündet.

Frankfurt, 26. März 2024

Dr. med. Edgar Pinkowski, – Präsident –