Aufgrund §§ 5, 6a, 8, 10 und 17 Abs. 1 Nr. 7 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 2003 (GVBl. I S. 66–87), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2022 (GVBl. I S. 752), i. V. m. § 5 Abs. 6e der Hauptsatzung der Landesärztekammer Hessen vom 17. Juli 1995 (HÄBL 9/1995, S. 293–295), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. November 2023 (HÄBL 1/2024, S. 50), hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 23. März 2024 folgende Satzung beschlossen:

I.

Die Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen vom 13. Dezember 1993 (HÄBL 1/1994, S. 30–31); zuletzt geändert am 28. November 2023 (HÄBL 1/2024, S. 57), wird wie folgt geändert:

Im Kapitel 3000 „Berufsbildung: Medizinische Fachangestellte“ des Kostenverzeichnisses werden die Gebührenziffern 3160 und 3172 wie folgt neu gefasst:

3160

Überbetriebliche Ausbildung – E-Learningphase

Euro

3161

Pauschalgebühr

650,00

3162

Pauschalgebühr, sofern der Berufsausbildungsvertrag von einem Pflichtmitglied der Landesärztekammer Hessen abgeschlossen wurde

385,00

3170

Überbetriebliche Ausbildung – Präsenzphase

3171

Pauschalgebühr

850,00

3172

Pauschalgebühr, sofern der Berufsausbildungsvertrag von einem Pflichtmitglied der Landesärztekammer Hessen abgeschlossen wurde

510,00

II.

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Die vorstehende, von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 23. März 2024 beschlossene Satzung zur Änderung der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen wird hiermit ausgefertigt und im Hessischen Ärzteblatt verkündet.

Frankfurt, 26. März 2024

Dr. med. Edgar Pinkowski – Präsident –

Genehmigungsvermerk: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, V8B 18b2120–000112008/009

Die von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 23. März 2024 beschlossene Änderung der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen wird von mir gemäß § 17 Abs. 2 des Heilberufsgesetzes genehmigt.

Wiesbaden, 7. Mai 2024, Im Auftrag gez. Dr. Stefan Herb