Die Abteilung Ärztliche Weiterbildung ist für alle Themen rund um die Weiterbildungsordnung zuständig. Anerkennungen auf 52 Facharztbezeichnungen, zehn Schwerpunktbezeichnungen und 57 Zusatzbezeichnungen machen dabei den größten Teil der Arbeit aus. Dazu gehören Prüfungsorganisation, die Prüfung selbst wie auch die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen. Jährlich werden über 3.100 Anträge auf Anerkennung sowie rund 1.200 Befugnisanträge bearbeitet, über 1.900 Prüfungen organisiert und abgehalten. Aber auch Anträge auf Facharzt-Umschreibungen gemäß EU-Richtlinien, Auslandsanerkennungen, Anerkennung von Weiterbildungskursen, Ausstellen von Konformitätsbescheinigungen und Bescheinigungen zur Tarifeinstufung für angestellte Ärztinnen und Ärzte gehören zu den Aufgaben der Abteilung Weiterbildung.

Ein guter Kontakt zu unseren Mitgliedern ist uns dabei sehr wichtig. Das Team der Abteilung Ärztliche Weiterbildung – bestehend aus 22 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, zwei Koordinatorinnen, zwei Sekretärinnen, Leitungsassistenz sowie vier Ärztlichen Referentinnen, einer stellvertretenden Abteilungsleiterin/Ärztlichen Referentin und dem Abteilungsleiter – unterstützt Sie gerne bei spezifischen Fragestellungen und Problemen und bietet auch individuelle Mitgliederberatungen an.

Herausforderung neue WBO 2020

Mit Einführung der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) 2020 mussten alle Befugnisse neu überprüft und erteilt werden, das betraf alle Weiterbildungsbefugten. Dies bedeutete auch für die Abteilung einen hohen Arbeitsaufwand. Zusätzlich ist der Beratungsbedarf für weiterzubildende Ärztinnen und Ärzte im Hinblick auf die neue Weiterbildungsordnung gestiegen. Diesen Aufgaben hat sich die Abteilung mit hohem Engagement gestellt. Ein großer Teil der Neubeurteilung der Befugnisse ist zwischenzeitlich geschafft oder wird absehbar abgeschlossen sein. Dass es bei einem so hohen Arbeitsanfall zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge gekommen ist, ließ sich nicht vermeiden und hat auch die Geduld der Antragsteller gefordert. Viele Probleme konnten jedoch in der gemeinsamen Kommunikation ausgeräumt werden. Dennoch zeigte sich dabei auch, dass in jüngerer Zeit die Antragsbearbeitung sowohl bei den Befugnisanträgen als auch bei den Anträgen auf Anerkennung zunehmend erschwert ist, da die Qualität der eingereichten Unterlagen in vielen Fällen nachgelassen hat. Gerade bei den Anträgen auf Anerkennung musste die Abteilung feststellen, dass einerseits oft der Wunsch nach einem frühestmöglichen Prüfungstermin besteht, die Bearbeitung durch unzureichend eingereichte Unter­lagen aber verzögert wird. Dies führt auf beiden Seiten zu Unzufriedenheit.

Sicherlich übersteigt die Zahl der qualitativen schlechten Anträge derzeit noch nicht die Zahl der gut zu akzeptierenden Anträge. Jedoch kosten gerade solche Anträge unverhältnismäßig viel Zeit und Kapazität, worunter eben auch jene in Mitleidenschaft gezogen werden, die weitgehend alles korrekt einreichen.

Ein möglichst reibungsloser Ablauf erspart Frust, Zeit und Mehraufwand auf beiden Seiten. Nachfolgend haben wir daher einige Punkte zusammengestellt, bei denen es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen und damit zu Verzögerungen bei der Antragstellung gekommen ist und die Sie als Antragstellerin und Antragsteller im Vorfeld beachten sollten.

Tipps für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

Während der Weiterbildung:

Wenn ein Weiterbildungsbefugter die Klinik verlässt, auch bei einer bestehenden gemeinsamen Befugnis, lassen Sie sich für den bereits absolvierten Weiterbildungszeitraum ein Zeugnis von allen bis dahin Weiterbildungsbefugten ausstellen. Sprechen Sie Ihren Weiterbilder/Ihre Weiterbilderin an, ob weiterhin eine Befugnis besteht oder Maßnahmen zur Fortführung oder Neubeantragung erfolgt sind. Auch auf der Website der Landesärztekammer Hessen finden Sie Informationen, ob weiterhin eine Befugnis besteht (siehe https://portal.laekh.de/wbermaechtigte).

Führen und dokumentieren Sie die jährlichen Weiterbildungsgespräche (ab WBO 2020 im eLogbuch). Lassen Sie sich nach den erfolgten Weiterbildungsgesprächen die erworbenen Kompetenzen und die Gespräche im eLogbuch bestätigen. Auch beim Ausscheiden eines Weiterbildungsbefugten sollten Sie sich unter dessen Leitung erlangte Kompetenzen bestätigen lassen.

Am Ende der Weiterbildung:

Prüfen Sie die bei der Landesärztekammer einzureichenden Unterlagen für die Anerkennung einer Bezeichnung vorab selbst auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Vor allem Ihre Zeugnisse sollten Sie sorgfältig prüfen. Auf folgende Punkte sollten Sie dabei besonderes Augenmerk richten:

  • Handelt es sich inhaltlich um ein Weiterbildungszeugnis des oder der insgesamt für die nachgewiesene Zeit beteiligten Weiterbildungsbefugten?
  • Ist die angestrebte Bezeichnung korrekt angegeben?
  • Stimmen Ihre persönlichen Daten? Sind die Zeiträume, vor allem auch bei Rotationen in andere Abteilungen oder besondere Bereiche wie z. B. die Intensivstation, korrekt angegeben?
  • Gleichen Sie auch ggf. vorliegende Zwischenzeugnisse dahingehend ab.
  • Wurden eine ggf. bestehende Teilzeittätigkeit oder auch Unterbrechungen angegeben?
  • Wurde bei Abschluss Ihrer Weiterbildung im letzten Zeugnis zur Eignung zur zukünftigen Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt eindeutig Stellung bezogen?

Nutzen Sie dafür gerne auch die erstellte Checkliste zum Weiterbildungszeugnis, die Sie auf unserer Website finden. Ein typisches Arbeitszeugnis, das z. B. auch von der Geschäftsführung einer Klinik oder Institution (mit)unterzeichnet wird, ist wegen anderer formaler und inhaltlicher Ansprüche für Weiterbildungszwecke bei der Kammer nicht geeignet.

Weitere Informationen zur Antragstellung, Formulare und Checklisten finden Sie auf unserer Website.

Tipps für Weiterbildungsbefugte

  • Prüfen Sie Ihre eigenen Meldedaten. Diese werden bei der elektronischen Antrag­s­tellung abgeglichen. Wenn sie nicht aktuell sind, kann unter Umständen kein Befugnisantrag gestellt werden. Ihre Daten können Sie im Mitgliederportal (https://portal.laekh.de) selbst ändern. Sollte dies nicht möglich sei, melden Sie sich bitte beim Zentralen Mitgliederdatenmanagement (E-Mail: zmd@laekh.de). Veranlassen Sie, dass auch die von Ihnen angegebenen Mitantragsteller und Vertreter ihre Daten prüfen.
  • Laden Sie die Ihnen in der Vorabauskunft als erforderlich mitgeteilten Unterlagen vollständig in den Befugnisantrag.
  • Achten Sie auf die mitgeteilte Form der Unterlagen wie beispielsweise Ordnung von Diagnosestatistiken (keine „Hitliste“, etc.).
  • Die apparative Ausstattung sollte vollständig, aber spezifisch sein. Das heißt, alle für die beantragte Bezeichnung relevanten Geräte sollten angegeben sein, nicht jedoch die Gesamtausstattung der Klinik (wie z. B. bis zur Personenwaage oder den Perfusoren).
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben in der jeweiligen Anlage zum Antrag insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Zahlen zu den weiterbildungsrelevanten Inhalten oder Prozeduren, die den in der WBO geforderten und bei Ihnen vermittelbaren Kompetenzanforderungen unterliegen müssen. Diese sind relevant für die Festlegung des Befugnisumfangs und sollten daher korrekt und präzise sein. Diagnoselisten aus dem Abrechnungs­controlling genügen den Ansprüchen der WBO häufig nicht, da sie an anderen Prioritäten orientiert sind.

Bei der Vielzahl der Vorgänge, die in der Abteilung bearbeitet werden, kann es sicherlich dennoch zu Unzufriedenheiten an der einen oder anderen Stelle kommen. Hier wird kollegial und konstruktiv nach Lösungen gesucht. Für besondere Probleme steht Ihnen zusätzlich ein Online-Beschwerdeformular zur Verfügung, das uns im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung und des Fehlermanagements bei der Erhöhung unserer Servicequalität helfen soll. Das Beschwerdeformular erreichen Sie über diesen Link: https://beschwerde-antragsgeschehen-weiterbildung.laekh.de

Die Abteilung für Ärztliche Weiterbildung setzt das um, was die Ärzteschaft selbst im Rahmen der ihr übertragenen Selbstverwaltung und Verantwortung entschieden hat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen im Rahmen der Anforderungen der staatlich überwachten Weiterbildungsordnung mit Rat und Tat zur Seite.

Eine Liste zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern nach Bezeichnungen finden Sie auf unserer Website.

Dr. med. Katrin Fuchs, Ärztliche Referentin, Stellvertretende Leiterin, Abt. Ärztliche Weiterbildung

Daniel Libertus, M.A., Leiter der Abteilung für Ärztliche Weiterbildung, Syndikusrechtsanwalt

Maren Siepmann

E-Mail: weiterbildung@laekh.de