Der im März 2019 in Hessen überarbeitete Leichenschauschein ermöglicht erstmals in Deutschland die Identifizierung des Sterbeortes auf einer statistischen Grundlage. So erfolgt eine Zuordnung des Sterbeortes in eine von sechs Kategorien (Krankenhaus, stationäre Pflegeeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe, stationäres Hospiz, Wohnung, Sonstiges). Diese Klassifizierung wurde insbesondere vorgenommen, um zuverlässige Angaben darüber machen zu können, an welchen Orten Menschen in Hessen versterben. Nicht zuletzt, da Krankenhäuser mit ca. 47 % der häufigste Sterbeort in Deutschland sind und dieser Sterbeort seitens der Sterbenden wie auch ihrer Angehörigen am wenigsten gewünscht ist.

Nur 6 % der Deutschen möchten ihre letzte Lebensphase im Krankenhaus verbringen. Für ein würdevolles Sterben zu Hause ist eine ambulante Hospiz- und Palliativversorgung, die eine hausärztlich-palliative Versorgung einschließt, die Grundlage. In den vergangenen Jahren sind regionale Unterstützungsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung, die ein Lebensende am Ort der persönlichen Wahl ermöglichen, deutlich angewachsen. Mit der nun möglichen Erfassung des Sterbeortes existiert zukünftig eine Grundlage zur Evaluation, Weiterentwicklung und Stärkung dieser regionalen Hospiz- und Palliativversorgung in Hessen.

Für das Jahr 2019 liegen nun die Ergebnisse der ersten Auswertung der Sterbeorte auf Basis des überarbeiteten Leichenschauscheins durch das Hessische Statistische Landesamt im Auftrag des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vor. Konkret erfolgt die Auswertung auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte und erfasst neben den Sterbeorten allgemein auch den Sterbeort in Verbindung mit den Todesursachen nach ICD-10, die Altersgruppe sowie das Geschlecht. Im Ergebnis sind so vergleichende regionale Aussagen zu den Sterbeorten in Verbindung mit den genannten Differenzierungen sowie im Hinblick auf regional existierende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung möglich.

Bezogen auf die statistische Auswertung für das Jahr 2019 ist allerdings festzustellen, dass valide Aussagen noch nicht möglich sind. Dies liegt darin begründet, dass viele Ärztinnen und Ärzte noch vorhandene alte Leichenschauscheinformulare genutzt haben. So liegt die Nutzungsquote der neuen Leichenschauscheine nur bei 21 %. Dies ist keine Überraschung – zumal davon auszugehen ist, dass die Umstellung nicht von allen Ärztinnen und Ärzten in Hessen wahrgenommen wurde.

Trotzdem ist ein kurzer Blick auf die Ergebnisse der Auswertung durchaus auch jetzt schon von Interesse. So streut beispielsweise die Nutzung des neuen Leichenschauformulars zwischen 9 % (Stadt Wiesbaden) und 32 % (Stadt Offenbach). Vergleicht man die Städte Darmstadt und Offenbach, deren Sterbefälle wie deren Nutzungsquote des neuen Leichenschauscheins annähernd gleich hoch ausfallen, zeigt sich, dass in Darmstadt ca. 8 % weniger Sterbefälle in Krankenhäusern und ca. 5 % mehr Sterbefälle in stationären Pflegeeinrichtungen erfolgen.

Von Interesse ist auch ein erster Blick auf den Sterbeort stationäres Hospiz. So erfolgen im Odenwaldkreis ca. 2 % aller Sterbefälle im stationären Hospiz – hier liegt die Nutzungsquote der neuen Leichenschauscheine bei 28 %. Im Vergleich hierzu bewegt sich die Anzahl der Sterbefälle in stationären Hospizen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Nutzungsquote neuer Leichenschauschein: 12 %) bei 0,1 %, im Landkreis Werra-Meißner (Nutzungsquote neuer Leichenschauschein: 21 %) bei 0,1 % und im Landkreis Fulda (Nutzungsquote neuer Leichenschausein: 14 %) bei 0 %.

Deutlich wird: Die zukünftigen Auswertungen der Sterbeorte werden vielfältige Hinweise mit Blick auf die Sterbeorte ebenso wie im Hinblick auf die Bedeutung regionaler Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung bieten.

Dr. Martin Nörber, Hessisches Minis­terium für Soziales und Integration/ Referat IV 2, E-Mail: martin.noerber@hsm.hessen.de