Online-Antrag und Informationen zur Weiterbildungsbefugnis
Sie möchten Ärztinnen und Ärzte weiterbilden? Dafür benötigen Sie eine Weiterbildungsbefugnis.
Den entsprechenden Antrag stellen Sie online über das Portal der Landesärztekammer Hessen:
Unter dem Menüpunkt “Fort- und Weiterbildung” klicken Sie auf “Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis”. Dort starten Sie direkt mit einer Vorabauskunft, die sicherstellt, dass alle Voraussetzungen für eine Befugnisantragstellung vorliegen.
Klicken Sie auf das Bild, um einen ersten Eindruck von der Antragstellung zu erhalten:
Wir überprüfen dann, in welchem Umfang die Befugnis erteilt werden kann. Anschließend entscheidet das Präsidium der Landesärztekammer, das einmal pro Monat tagt. Nach der Entscheidung wird der Bescheid erstellt und per Post versendet. Ihre Befugnis wird auch online veröffentlicht, sofern es sich um eine reguläre Befugnis handelt.
Voraussetzung für die Weiterbildungsbefugnis:
- Person und Ort: Die Befugnis ist immer an eine Person und einen Ort gebunden. Bei einem Umzug verliert sie ihre Gültigkeit.
- Qualifikation: Befugnisse werden nur für Fachgebiete erteilt, die Sie selbst besitzen. Ein Facharzt für Innere Medizin kann z. B. keine Befugnis für Allgemeinmedizin erhalten.
- Maximaler Umfang: Sie können maximal für eine Facharzt-, eine Schwerpunkt- und eine Zusatz-Weiterbildung befugt werden.
- Keine rückwirkende Erteilung: Befugnisse können nicht rückwirkend erteilt werden.
- Behandlungsort: Die Abteilung, in der Sie tätig sind, bestimmt den Fachbereich der Befugnis. Eine psychosomatische Abteilung kann z. B. nicht für Psychiatrie befugt werden.
- Ganztägiges Angebot: Die Weiterbildung muss in Hessen ganztägig (40 Stunden/Woche) angeboten werden, auch wenn der oder die Weiterzubildende nur halbtags arbeitet. Gemeinsame Befugnisse zwischen zwei Kolleginnen/Kollegen mit komplementären Arbeitszeiten sind möglich.
Bei Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Ärztliche Weiterbildung gerne zur Seite.
Rechtliche Grundlagen
Die Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammern basiert auf dem Heilberufsgesetz der Länder, das die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kammern regelt. In Hessen legt die WBO fest, wie die ärztliche Weiterbildung gestaltet wird und welche Anforderungen für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen gelten. Diese Anforderungen sind in den Zeugnisanlagen spezifiziert:
Zur Erteilung von Befugnissen gelten außerdem die von der Landesärztekammer Hessen beschlossenen Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung.
Die Muster-Weiterbildungsordnung des Deutschen Ärztetags hat keine rechtliche Bindung, bis sie in das jeweilige Landesrecht umgesetzt wurde. Jede Ärztekammer kann dabei eigene Regelungen festlegen. Daher ist es wichtig, immer die aktuelle WBO der zuständigen Kammer zu beachten.