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Aktuelles

Aktualisierung der Muster-Arbeitsanweisung zur Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (EK) (Stand: 14.06.2024)

In seiner Sitzung am 14.06.2024 hat der Vorstand der Bundesärztekammer auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats die “Muster-Arbeitsanweisung zur Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (EK) unter den besonderen Bedingungen des Abschnitts 6.4.2.3.1 b) ‘Sonderfälle’ der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Gesamtnovelle 2023” beschlossen. 

Die Bekanntmachung im Deutschen Ärzeblatt sowie die Vorlage der Muster-Arbeitsanweisung als PDF- und Word-Dokumente finden Sie auf der Website der Bundesärztekammer.

Gesamtnovelle 2023 der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)

Nach Veröffentlichung der letzten Gesamtnovelle 2017 wurde nun die Richtlinie Hämotherapie aktualisiert und angepasst. Berücksichtigt wurden hierbei u.a. 

  • die seit 2017 eingegangenen Hinweise zur Richtlinie bei der BÄK bzw. dem ständigen Arbeitskreis „Richtlinien Hämotherapie“,
  • die Feststellungen des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Herstellung von Hyperimmunplasma auf der Grundlage von § 12a TFG,
  • die veränderte Rechtslage durch das UPD-Reformgesetz und weiterer Gesetze  (Quelle/Zitat: BÄK)

Weitere Informationen zur Novellierung sowie auch die aktuelle Richtlinie Hämotherapie finden Sie hier.

Umschriebene Fortschreibung der Richtlinie Hämotherapie

Unter Berücksichtigung einer erneuten Bewertung der aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und epidemiologischen Datenlage der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit, des Paul-Ehrlich-Institutes, des Robert Koch-Institutes, des Arbeitskreises Blut gemäß § 24 Transfusionsgesetz und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer vom 26.05.2021 ("Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten – Darstellung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft") wurden die Zulassungskriterien zur Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten eng umschrieben fortgeschrieben. (Quelle/Zitat: BÄK)

Novellierung der Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom  21.08.2020  auf  Empfehlung  des  Wissenschaftlichen  Beirats die Gesamtnovelle 2020 der Querschnitts-Leitlinien zur  Therapie  mit  Blutkomponenten  und  Plasmaderivaten  beschlossen.

Die offizielle Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt finden Sie hier.

Die Novelle 2020 der Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten auf der Website der Bundesärztekammer finden Sie hier.

    Patientensicherheit: EU ruft neues web-basiertes Frühwarnsystem für Blut- und Blutbestandteile ins Leben

    Aufgrund des hohen Blutvolumens, das jedes Jahr innerhalb der EU gespendet und übertragen wird, ist die grenzüberschreitende Überwachung von Blut und seinen Komponenten von großer Bedeutung.

    Um die Sicherheit von Patienten, die sich einer medizinischen Behandlung mit Blut- und Blutprodukten unterziehen müssen, zu verbessern, hat die Europäische Kommission am 06.02.2014 eine neue Plattform eingeführt.

    Die nationalen Gesundheitsbehörden sollen von nun an die Möglichkeit haben, anhand des neuen web-basierten Frühwarnsystems "Rapid Alert system for Blood and Blood Components (RAB)" Informationen auszutasuchen, um grenzüberschreitende Zwischenfälle verhindern bzw. begrenzen zu können.

    Das RAB soll parallel zu bereits bestehenden nationalen Systemen genutzt werden, die in den Mitgliedsstaaten für die Überwachung von Blutspenden und die dortige Erfassung und Verwaltung eingesetzt werden. Neben der Meldung von Qualitäts- und Sicherheitsmängeln kann das System auch genutzt werden, um mögliche Mängel bei Medizinprodukten zur Behandlung mit Blut und Blutbestandteilen anzuzeigen sowie der Verfolgung epidemiologischer Entwicklungen (wie bspw. Krankheitsausbrüche) dienen, die eine grenzüberschreitende Relevanz für Spenden haben könnten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: https://health.ec.europa.eu/document/download/04c1800a-ee6e-419d-b7b6-12d1fb52b42f_en?filename=2021_sare_summary_en.pdf (PDFin englischer Sprache)

    Quelle: EU Health and Food Safety

    Ihre Ansprechpartnerinnen:

    Felizia Lehr
    Assistentin, Stabsstelle Qualitätssicherung, Versorgungsmanagement und Gesundheitsökonomie
    Silke Nahlinger, MPH
    Wissenschaftliche Referentin der Stabsstelle Qualitätssicherung, Versorgungsmanagement und Gesundheitsökonomie
    Katrin Israel-Laubinger
    Leiterin der Stabsstelle Qualitätssicherung, Versorgungsmanagement und Gesundheitsökonomie, Ärztliches Qualitätsmanagement