Weiterbildung bei den Fachärzten in Gefahr

Pressemitteilung

Delegiertenversammlung fordert Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung in der Praxis des niedergelassenen Facharztes

Bad Nauheim, den 27. März 2010 - Das hessische Ärzteparlament hat das Präsidium der Landesärztekammer Hessen beauftragt, sich bei der Bundesärztekammer für die Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung in der Praxis des niedergelassenen Facharztes einzusetzen und dafür zu sorgen, dass diese auch zeitnah umgesetzt wird.

Die Delegierten begründeten ihren Beschluss damit, dass viele Kliniken nicht mehr über Ambulanzen verfügten, die Ermächtigung der Chefärzte erloschen sei und nicht weiter verlängert werde. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten nach dem Prinzip "ambulant vor stationär" handeln. Wenn also die Leistungen, die die Klinik bisher ambulant den Kassenversicherten angeboten habe, in ausreichendem Maß von den niedergelassenen Ärzten der Umgebung angeboten würden, gäbe es keinen Grund, die Ermächtigung des Chef- oder Oberarztes zu verlängern.

Auf diese Weise werde auch den Klinikassistenten in Weiterbildung die Möglichkeit genommen, in der Klinik ambulante ärztliche Tätigkeit zu erlernen, die sie bei einer späteren Tätigkeit in der Praxis dringend bräuchten. Damit fehle ein Teil der zu vermittelnden Weiterbildung, der nur in der Praxis angeboten werden könne. "Wir müssen jetzt Modelle schaffen, wie eine solche Weiterbildung in der Praxis funktionieren kann", forderte die Delegiertenversammlung.

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