Von Knoblauch zu Hatzbach: Ärzteschaft muss Flagge zeigen und mit einer Stimme sprechen
Einer für alle: Kandidatur als BÄK-Präsident
Der Präsident der Landesärztekammer Hessen (LÄKH), Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, niedergelassener Internist, bewirbt sich auf dem 114. Deutschen Ärztetag um das Amt des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK).
"Die Bundesärztekammer muss in der Gesundheitspolitik deutlich Flagge zeigen. Unsere Aufgabe ist die Sicherung einer qualitativ hochwertigen, zukunftsorientierten Patientenversorgung und die Vertretung der Belange aller angestellten und selbständigen Ärztinnen und Ärzte. Ohne sie kann das Gesundheitssystem nicht funktionieren. An der Spitze muss daher einer für alle stehen", begründet Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach seine Kandidatur. "Ich will, dass die Ärzteschaft laut und mit einer Stimme spricht. Nur dann gelingt es uns, ein leistungsfähiges Gesundheitswesen in Praxis und Krankenhaus aktiv mitzugestalten: In ärztlich-ethischer Verantwortung und gegen fehlgeleitete Ökonomisierung."
Klare ethische Grundhaltung
"Ungebrochenes Vertrauen ist Voraussetzung für jede erfolgreiche Arzt-/Patientenbeziehung", unterstreicht von Knoblauch zu Hatzbach. "Dazu gehört in besonderem Sinne eine klare ethische Grundhaltung der Ärztinnen und Ärzte, die auch gegenüber dem Gesetzgeber zu vertreten ist. Diese Grundhaltung bezieht sich auf den Menschen in allen Phasen seines Daseins, d.h. auch am Beginn und am Ende des Lebens."
Gegen ärztliche Sterbehilfe
Als erstes Ärzteparlament hat die Delegiertenversammlung der hessischen Ärzteschaft am 26. März 2011 die Änderung der Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung in der Entwurfsfassung vom Februar 2011 abgelehnt und in einer Resolution die Mitwirkung des Arztes bei einer beabsichtigten Selbsttötung eines Patienten grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Überzeugung, für die sich, so von Knoblauch zu Hatzbach, auch die Bundesärztekammer stark machen müsse.
Masterplan gegen Ärztemangel
"Um dem wachsenden Ärztemangel entgegen zu wirken, muss ein Masterplan zur Bindung und Gewinnung des ärztlichen Nachwuchses entwickelt werden", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter: "Der Nachwuchs geht dort hin, wo Arztsein Freude macht! Zwangsmaßnahmen und Planwirtschaft sind völlig fehl am Platz. Die Ärzteschaft muss den ärztlichen Nachwuchs fördern und deutlicher als bisher Einfluss auf die beruflichen Rahmenbedingungen nehmen. Das fängt bei der ärztlichen Weiterbildung an, deren Regelung ureigene Aufgabe der Ärztekammern ist. Es gilt, Weiterbildung flexibler zu gestalten und stärker an den Bedürfnissen junger Ärztinnen und Ärzte (Vereinbarkeit von Beruf und Familie) auszurichten. Weiterbildung ist nur unter Mitwirkung der niedergelassenen und angestellten Ärzteschaft möglich. Hierfür sind die Voraussetzungen zu schaffen!"
"Ich setze mich dafür ein, dass die Ärztekammern – gemeinsam mit den zuständigen Landesministerien – die entscheidenden Player auf Landesebene werden", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter. Bei Versorgungsengpässen vor allem in ländlichen Gebieten und sozialen Brennpunkten müssten vermehrt sektorübergreifende Regelungen getroffen werden. "Die Verteilung von ärztlicher Arbeit in strukturschwachen Gebieten muss Hand in Hand gehen, das heißt in beide Richtungen – sowohl ambulant mit stationär als auch stationär mit ambulant." Die im Versorgungsgesetz geplante Flexibilisierung bei der Nebenbeschäftigung von Vertragsärzten in Krankenhäusern sei daher ein geeigneter Weg, um Schnittstellen zu verringern.
Hin zu patientenorientierter Medizin und weg von der Ökonomisierung der Medizin
"Das Verteilungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung bildet nicht die tatsächliche ärztliche Leistung ab; auch ist der Arzt nicht wirklich frei, Therapien zu verordnen, deren Preise er nicht beeinflussen kann. Er riskiert jedoch bei Überschreitung des Budgets, dafür persönlich in Haftung genommen zu werden: Ein massiver Eingriff in die ärztliche Diagnose- und Therapiefreiheit", kritisiert von Knoblauch zu Hatzbach. "Ich fordere unmissverständlich die Hinwendung zu einer patientenorientierten Medizin und eine Abkehr von der Ökonomisierung der Medizin! Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht länger für die ökonomischen Folgen ihrer ärztlichen Tätigkeit haftbar gemacht werden. Dies gefährdet die ärztliche Versorgung und schreckt den ärztlichen Nachwuchs ab."
Neue GOÄ als "Gold Standard" für ärztliche Vergütung
Die zuletzt 1996 überarbeitete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) spiegele weder die demographische Entwicklung noch die erfolgten Lohnsteigerungen, geschweige denn die rasante medizinische Entwicklung wider," macht von Knoblauch zu Hatzbach deutlich. "Ich setze mich für die Umsetzung der neuen GOÄ - wie sie die Bundesärztekammer bereits erarbeitet hat - ein. Die überarbeitete GOÄ muss "Gold Standard" für die ärztliche Vergütung werden!"