Versorgungsstrukturgesetz: Kleine Schritte in die richtige Richtung
Grundsätzlich begrüßt die Landesärztekammer den heute vom Bundeskabinett gebilligten Entwurf eines Versorgungsstrukturgesetzes. "Einige der darin enthaltenen Regelungen können dazu beiragen, dem Ärztemangel in ländlichen Gebieten entgegen zu wirken", erklärt Martin Leimbeck, Vizepräsident der Landesärztekammer Hessen und niedergelassener Landarzt. "Allerdings werden Maßnahmen wie finanzielle Anreize und eine stärkere Durchlässigkeit der Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nicht ausreichen, um die ärztliche Versorgung insgesamt auch perspektivisch sicher zu stellen."
Der wachsende Bedarf an ärztlichen Leistungen in einer älter werdenden Gesellschaft, Nachwuchsmangel im Arztberuf und veränderte strukturelle Bedingungen stellten das Gesundheitswesen weiterhin vor große Herausforderungen. "Die steigenden Arztzahlen auch in Hessen müssen differenziert betrachtet werden", betont Leimbeck. "So liegt etwa das Durchschnittsalter niedergelassener Ärztinnen und Ärzte bei 55 Jahren; sie können zahlenmäßig nicht durch die nachrückende Generation ersetzt werden." Als weitere Gründe für den steigenden Bedarf an Ärztinnen und Ärzten in Praxis und Krankenhaus nennt Leimbeck die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen seien weder dazu bereit, wie in der Vergangenheit rund um die Uhr im Einsatz zu sein noch ihr ganzes Berufsleben auf einer Position zu verharren. Außerdem wollten viele junge Ärztinnen, aber auch ihre männlichen Kollegen, immer häufiger in Teilzeit arbeiten oder bevorzugten Teamarbeit, wie z.B. in Gemeinschaftspraxen.
"Wir müssen der gesellschaftlichen Entwicklung mit innovativen Lösungswegen begegnen und den Arztberuf wieder attraktiv machen", fordert Leimbeck. "Das neue Gesetz ist kein großer Wurf, aber enthält kleine Schritte in die richtige Richtung."