Verkürzung von Weiterbildungszeiten in der Facharztweiterbildung gefordert
Weiterbildung soll sich stärker an den Bedürfnissen junger Ärzte ausrichten
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat sich am 26. März 2011 dafür ausgesprochen, die Mindestdauer von Weiterbildungsabschnitten stärker an den Bedürfnissen junger Ärztinnen und Ärzte auszurichten. Sie forderte daher, die Weiterbildungsordnung für hessische Ärztinnen und Ärzte so zu modifizieren, dass auch in anderen Fachgebieten - analog zur Regelung in der Allgemeinmedizin - Weiterbildungszeiten ab mindestens drei Monaten anerkannt werden können.
Um die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, appellierten die Ärztevertreter an das Hessische Sozialministerium, bei der anstehenden Novellierung des Heilberufsgesetzes den Spielraum für solche Regelungen vorzusehen.