Trägervielfalt der Krankenhäuser in Hessen muss gesichert werden
Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen verabschiedet Resolution
Bad Nauheim. Das Hessische Ärzteparlament hat heute in Bad Nauheim betont, dass in Paragraf 1, Abs. 3 des Hessischen Krankenhausgesetzes die angestrebte Trägervielfalt bei der Krankenhausversorgung der Bevölkerung ausdrücklich erwähnt werde.
"Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für den Verkauf des Klinikums Offenbach als externer Bevollmächtigter der ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Gießen, Prof. Grimminger, und somit ein Angestellter der Rhön-Klinikum AG benannt wurde, halten wir es für wichtig, dass bei der Auswahl der Bewerber ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Trägervielfalt in Hessen gelegt wird", erklärten die Delegierten wörtlich in einer Resolution.
Wird die Region dagegen nur von Krankenhäusern eines Trägers versorgt, besteht für Patienten die Gefahr, dass die Freiheit der Arztwahl eingeschränkt wird und sich das Angebot diagnostischer und therapeutischer Verfahren reduziert.