Töten ist keine ärztliche Aufgabe
Landesärztekammer Hessen lehnt jede Form aktiver Sterbehilfe ab
"Unsere Haltung ist eindeutig: Töten ist keine ärztliche Aufgabe. Die Landesärztekammer Hessen lehnt daher jede Form aktiver Sterbehilfe ab", stellte Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach heute einen Beschluss des Präsidiums der Kammer vor. "Diese Position ist ebenfalls in den überarbeiteten Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung enthalten."
Aufgabe des Arztes sei es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten, zitierte der Kammerpräsident die ärztliche Berufsordnung in Hessen. "Die Berufsordnung ist ethische Richtschnur unseres täglichen Handelns."
Von Knoblauch zu Hatzbach zeigte Verständnis für mögliche Suizidgedanken bei schwerkranken Patienten. In der Mehrzahl der Fälle zeige sich jedoch, dass der Suizidwunsch Folge behandelbarer Depressionen sei. Zur Sorgfalts- und Garantenpflicht des Arztes gehöre es, diese zu erkennen und zu behandeln. "Dagegen gehört Beihilfe zum Suizid, auch wenn der Patient dies wünscht, nicht zu den ärztlichen Aufgaben."