Sterbehilfe ist keine Hilfe

Pressemitteilung

Landesärztekammer Hessen warnt vor einem Paradigmenwechsel

Die Landesärztekammer Hessen lehnt die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Regelung der so genannten Sterbehilfe entschieden ab. "Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes würden die Schleusen zur straffreien Tötung auf Verlangen geöffnet", warnt Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach eindringlich. "Der Arztberuf ist frei und nicht weisungsgebunden. Unsere ärztliche Verpflichtung ist es, Menschen in allen Lebenssituationen beizustehen und nicht, ihnen bei der Selbsttötung zu assistieren. Wenn der Gesetzgeber nun die Rechtsgrundlage für Ärzte als Steigbügelhalter des Suizids schaffen würde, wäre dies ein absoluter Paradigmenwechsel", so von Knoblauch zuHatzbach weiter. "Sterbehilfe leisten heißt, Menschen in den Tod zu schicken. Das hat nichts mehr mit der ärztlichen Aufgabe zu heilen, helfen und zu trösten zu tun."

Zuletzt hatte die Delegiertenversammlung der hessischen Ärzteschaft am 26. März 2011 die Mitwirkung des Arztes bei einer beabsichtigten Selbsttötung eines Patienten grundsätzlich ausgeschlossen. "Bei dem Wort 'Sterbehilfe' liegt ein sprachliches und inhaltliches Missverständnis vor", unterstreicht von Knoblauch zu Hatzbach: "Der Begriff hat sich etabliert als die aktive Beihilfe zum Selbstmord. Diese ist jedoch keine Hilfe. Wer aus dem Leben scheiden will, sieht keinen Ausweg mehr und hat niemanden gefunden, der ihm hilft. Doch unheilbar kranke Patienten müssen darauf vertrauen können, dass wir Ärztinnen und Ärzte ihnen mit den Möglichkeiten der Palliativmedizin, u.a. einer wirkungsvollen Schmerztherapie, beistehen, damit sie auch die letzte Lebensphase als lebenswert erfahren können."

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