Steigerung der Praxiskosten erfordert dringend Anpassung der ärztlichen Vergütung
"Es ist ein Irrglaube, anzunehmen, dass die Versorgung von Patienten über Jahre zu gleich bleibenden Kosten möglich bleibt" , erklärte Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. So schlage sich die derzeit zunehmende Inflation auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in den Praxiskosten nieder. Der Gesamtindex der Verbraucherpreise hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Vergleich von März 2010 zu März 2011 um 2,1 % erhöht. Einige für die Praxisführung besonders relevante Kosten sind aber noch viel deutlicher gestiegen: Heizöl +32,8 %, PKW-Kraftstoff + 11,2 %, Strom + 7,6 % und auch die Mietpreise für Praxisräume bewegen sich wieder nach oben
"Doch weder die Vergütung vertragsärztlicher Tätigkeit noch die im Jahr 1996 teilnovellierte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bilden die Preissteigerungen der vergangenen 15 Jahre ab. Auch tragen sie nicht dem demographischen Faktor, den regelmäßigen Lohnsteigerungen und der rasanten medizinischen Entwicklung Rechnung. GOÄ und vertragsärztliche Vergütung müssen deshalb dringend verbessert werden", forderte von Knoblauch zu Hatzbach. Es nutze nur wenig, junge Ärztinnen und Ärzte zur Niederlassung aufzurufen, wenn diese angesichts der aktuellen Diskrepanz zwischen rasch steigenden Kosten und stagnierender Vergütung befürchten müssten, eine eigene Praxis nicht wirtschaftlich führen zu können. „Wenn wir wollen, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf weiter ausüben und der ärztliche Nachwuchs von der kalkulatorischen Sicherheit im selbstständigen Beruf überzeugt werden soll, ist eine realistische Anpassung der ärztlichen Vergütung unumgänglich", so von Knoblauch zu Hatzbach.