Signal für notwendige Veränderung der Arbeitsbedingungen an Krankenhäusern
Landesärztekammer Hessen begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zugunsten des Zusatzurlaubs für nächtliche Bereitschaftsdienste
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, wonach Krankenhausärztinnen und -ärzte, die in der Zeit vor 2010 nächtliche Bereitschaftsdienste geleistet haben, Zusatzurlaub beanspruchen können, wird von der Landesärztekammer Hessen ausdrücklich begrüßt. "Mit dieser Bestätigung des Anspruchs auf Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste trägt das Bundesarbeitsgericht der besonderen Belastung von Krankenhausärzten Rechnung", unterstreicht Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Er drückt zugleich die Hoffnung aus, dass die Entscheidung des Gerichts von Politik und Krankhausträgern als Signal für die notwendige Veränderung der Arbeitsbedingungen an Krankenhäusern verstanden werde.
"Nach wie vor arbeiten die rund 140.000 Krankenhausärztinnen und -ärzte in Deutschland an ihrer Leistungsgrenze", erklärt von Knoblauch zu Hatzbach unter Hinweis auf eine aktuelle Mitgliederbefragung des Marburger Bundes (MB) zur beruflichen Situation der angestellten Ärztinnen und Ärzte. Danach bezeichnen 41 Prozent der Befragten ihre Arbeitsbedingungen als schlecht oder sehr schlecht. "Dass das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil im Auslegungsstreit zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über Bestimmungen des Tarifvertrags für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern der Ärztegewerkschaft – und damit einem, durch den Marburger Bund Hessen vertretenen, klagenden hessischen Krankenhausarzt – Recht gegeben hat, ist", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter, "ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Arbeitssituation von Krankenhausärztinnen und -ärzten."