Sektorübergreifende Versorgung darf keine Einbahnstraße sein
Versorgungsgesetz: Hessischer Ärztekammerpräsident fordert Regelungen für Austausch zwischen ambulanter und stationärer Versorgung / Einbindung der Ärztekammern notwendig
"Die älter werdende Gesellschaft stellt das Gesundheitswesen vor riesige Herausforderungen. Um diese auch auf regionaler Ebene bewältigen zu können, müssen die Länder durch das neue Versorgungsgesetz umfassendere Befugnisse erhalten", forderte Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach heute in Frankfurt. Er bekräftigte die Forderung der Länder nach der Berücksichtigung der Morbidität bei der Bedarfsplanung. "Die Landesärztekammer Hessen begrüßt und unterstützt die Initiative der Gesundheitsministerkonferenz unter dem Vorsitz des hessischen Sozialministers Grüttner zur Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder." Den angestrebten "Gemeinsamen Landesausschuss" mit der Landesärztekammer als stimmberechtigtem Mitglied bezeichnete von Knoblauch zu Hatzbach dabei als richtungsweisend.
"Der schon heute spürbare Ärztemangel in der ambulanten und der stationären Versorgung der Bevölkerung führt klar vor Augen, dass bei Versorgungsengpässen künftig mehr als bisher sektorübergreifende Regelungen getroffen werden müssen", erklärte der Ärztekammerpräsident. "Doch anders als in dem Versorgungsgesetz vorgesehen, darf die sektorübergreifende Versorgung keine Einbahnstraße sein." So sollen laut Gesetzentwurf in strukturschwachen Gebieten Krankenhausärzte die ambulante Versorgung mit übernehmen. "Eine einseitige Festlegung, die zu Lasten der unter Ärztemangel leidenden Kliniken in den betroffenen Regionen gehen würde", kritisierte von Knoblauch zu Hatzbach. "Tatsächlich ist ein beidseitiger Austausch bei der sektorübergreifenden Versorgung erforderlich: Die Verteilung von ärztlicher Arbeit in strukturschwachen Gebieten muss Hand in Hand gehen, das heißt in beide Richtungen – stationär und ambulant – verteilt werden." So könnten bei Bedarf etwa niedergelassene Fachärzte neben ihrer Praxis ärztliche Tätigkeiten in Krankenhäusern übernehmen.
"Voraussetzung für eine sinnvolle Regelung der ärztlichen Versorgung ist die Einbeziehung ärztlichen Sachverstandes in den jeweiligen Gemeinsamen Landesausschuss", unterstrich von Knoblauch zu Hatzbach. "Als sektorübergreifende, öffentlich-rechtliche Institutionen sind die Landesärztekammern Bindeglied zwischen ambulant und stationär tätiger Ärzteschaft. Sie verfügen u.a. über die aktuellsten Datenquellen zur sektorübergreifenden Verteilung von Ärztinnen und Ärzten." Gerade die regionale Verteilung ärztlicher Kompetenz im ambulanten und stationären Bereich werde in Zukunft eine der zentralen Analysekriterien für eine sektorübergreifende Versorgungsplanung sein.
"Mit der Einrichtung von Gesundheitskonferenzen hat Staatsminister Grüttner in Hessen bereits gezeigt, dass sektorübergreifende Kooperationen möglich sind", sagte der Ärztekammerpräsident: "Bundesweit würde die stimmberechtigte Beteiligung der jeweiligen Landesärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung in den gemeinsamen Landessauschuss entscheidend zu einer Verbesserung der Gestaltungsmöglichkeiten aller Beteiligten auf regionaler Ebene beitragen."