Resolution der hessischen Ärzteschaft gegen die vorgesehene Vergütung für die Übermittlung eines elektronischen Arztbriefes
Die Landesärztekammer Hessen warnt vor den Folgen der vorgesehenen Vergütung für den Versand eines elektronischen Arztbriefes.
Bad Nauheim. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat am 14. September in Bad Nauheim vor den Sicherheitsrisiken als Folge der vorgesehenen Vergütung für den Versand eines elektronischen Arztbriefes gewarnt.
In der Resolution heißt es wörtlich:
Das E-Health-Gesetz sieht für das Jahr 2017 eine festgeschriebene Förderung in Höhe von 55 Cent pro übermitteltem elektronischen Arztbrief vor, wenn der elektronische Heilberufsausweis für eine qualifizierte elektronische Signatur zum Einsatz kommt. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden sich auf eine Aufteilung der Förderung, 28 Cent erhält der Absender, 27 Cent der Empfänger, einigen. Gleichzeitig können Ärzte, die diesen E-Health-Zuschlag in Anspruch nehmen wollen, dann nicht mehr die EBM-Kostenpauschale von 55 Cent für versendeten Brief bzw. FAX abrechnen.
Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen wenden sich gegen die Aufteilung dieser Förderung. Die geplante Aufteilung würde die sichere Übertragung von Arztbriefen nicht fördern, sondern vielmehr die unsichere Übermittlung per FAX. Stattdessen sollten sowohl der Sender als auch der Empfänger jeweils eine Förderung in Höhe von 55 Cent pro übermitteltem elektronischen Arztbrief erhalten, um die Kosten auszugleichen, die sowohl bei Sender als auch Empfänger für die Einrichtung, Pflege, Wartung und Betrieb einer sicheren elektronischen Kommunikation entstehen. Gleichzeitig müssen die EBM-Kostenpauschalen so angepasst werden, dass alternativ nur noch der Arztbriefversand per Papierpost mit 55 Cent abgerechnet werden kann.