Pressekonferenz des Hessischen Innenministeriums zum Thema "Katastrophenschutz in Hessen"
Katastrophenschutz: Landesärztekammer Hessen fordert Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene.
Seit Jahren mahnt die verfaßte Ärzteschaft, die Einbindung ärztlichen Sachverstandes in die Katastrophen- und Zivilschutzplanung an. Mit Änderung der außen-, verteidigungs- und innenpolitischen Lage seit 1990, insbesondere seit Inkrafttreten des Zivilschutzneuordnungsgesetzes, wurden die für den Zivilschutz und Katastrophenschutz zur Verfügung stehenden Ressourcen zunehmend abgebaut. Dies gilt insbesondere für den gesundheitlichen Zivilschutz und die Katastrophenmedizin. Auf diese prekäre Entwicklung wird seit einer Reihe von Jahren hingewiesen.
Die Landesärztekammer Hessen begrüßt ausdrücklich die Entwicklung, die sich seit Inkrafttreten des hessischen Brandschutz-, allgemeine Hilfe- und Katastrophenschutzgesetzes ergeben hat, in dem nämlich vom hessischen Innenministerium gemeinsam mit dem Landesbeirat für den Katastrophenschutz zunächst eine beachtliche Gefährdungsanalyse für das Land Hessen erarbeitet wurde. Die Forderung seitens der hessischen Ärzteschaft war in diesem Zusammenhang allerdings, daß die gesundheitlichen Aspekte der Bevölkerung bei Großschadensereignissen, insbesondere die katastrophenmedizinischen Notwendigkeiten berücksichtigt werden müssen. Als Folge dessen wurde unter Einbeziehung der Hilfsorganisationen und der Landesärztekammer Hessen das Katastrophenschutzkonzept im Jahre 2001 überarbeitet. Wegen der seitens der Ärzteschaft erhobenen Forderungen befaßten sich Arbeitsgruppen mit den Problemkreisen, die den Sanitätsdienst und die Katastrophenmedizin betreffen, wobei aus Sicht der Ärzteschaft und der Hilfsorganisationen diese Belange noch nicht hinreichend in der Fassung vom 19. September 2001 berücksichtigt waren. Diese Situation stellt keine hessische Besonderheit dar, wie die Arbeiten einer Arbeitsgruppe der Schutzkommission des Bundesministers des Innern in einem Gutachten belegt haben. Insbesondere wurde angemahnt, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ressortministerien, das heißt, dem Hessischen Innenministerium und dem Hessischen Sozialministerium zu verbessern.
"Wir brauchen dringend ein Konzept für eine Zusammenführung von Zivil-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, ambulanter und stationärer Versorgung!" lauten die Forderungen, die regelmäßig von Dr. med. Michael Popovic´, dem Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Hessen, erhoben wurden. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge in den Vereinigten Staaten am 11. September des vergangenen Jahres beauftragte die hessische Landesregierung die Landesärztekammer, die Vertreter der Hilfsorganisationen sowie den Landesfeuerwehrverband, gemeinsam eine ergänzende Stellungnahme zum Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen zu erarbeiten.
Die am 9. Dezember 2001 vorgelegte gutachterliche Stellungnahme - die sich im übrigen in wesentlichen Aussagen mit denjenigen des zweiten Gefahrenberichtes des Bundesministers des Innern deckt - wurde beim Hessischen Innenministerium zum Anlaß genommen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der Entwicklung von Konzepten für die katastrophenmedizinische Versorgung zu befassen hat.
Diese hessische Initiative muss als beispielhaft für das gesamte Bundesgebiet bezeichnet werden. So hatte diese gutachterliche Stellungnahme zur Folge, daß der Vorsitzende der Schutzkommission des Bundesministers des Innern, Dr. Dr. h. c. Arthur Scharmann, Herrn Dr. Popovic´ aufforderte, über die hessischen Initiativen auf der 51. Tagung der Schutzkommission des Bundesministeriums des Innern am 10. Mai in Trier vorzutragen. Die hessische Defizitanalyse und der beschriebene Handlungsbedarf wurde aus Sicht der anderen Bundesländer bestätigt. Insbesondere wurde die Forderung bekräftigt, dass die zuständigen Ressorts auf Landes- und Bundesebene im Sinne von Kompetenzzentren im Katastrophenfall zusammenarbeiten müssen. Dadurch soll divergierendes Handeln bei der Planung beginnend und besonders beim Eintritt eines Großschadenereignisses vermieden und eine fachlich fundierte Bündelung der Kräfte erzielt werden.
Aus Sicht der hessischen Ärzteschaft ist dem Hessischen Innenministerium ausdrücklich dafür zu danken, daß es in beispielhafter Weise die Notwendigkeiten des gesundheitlichen Katastrophenschutzes und der Katastrophenmedizin zum Wohle der hessischen Bürgerinnen
und Bürger bei der Weiterentwicklung des Katastrophenschutzkonzeptes berücksichtigt hat. Zu danken ist der Landesregierung auch für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen dem Hessischen Innenministerium und dem Hessischen Sozialministerium in diesem für die Bevölkerung so wichtigen Bereich humanitärer Daseinsvorsorge.