Patientensicherheit steht an oberster Stelle
Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen klärt seit 30 Jahren mögliche Behandlungsfehler auf
Überall dort, wo Menschen arbeiten, können Fehler geschehen. Auch die Medizin ist davon nicht ausgenommen. Allerdings berühren mögliche ärztliche Fehler einen hochsensiblen Bereich - die Patientensicherheit und damit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Um Fehler zu vermeiden, werden bei medizinischen Behandlungen deshalb höchste Standards angelegt. "Wenn dennoch Probleme auftreten, ist es notwendig, offen mit ihnen umzugehen", erklärte der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach heute in Frankfurt. "Nur wenn wir herauszufinden, warum ein Fehler passiert ist, können wir aus Fehlern lernen. Die langjährige erfolgreiche Arbeit der Gutachter- und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern leistet hierfür einen entscheidenden Beitrag."
Seit 30 Jahren geht die der Landesärztekammer Hessen angeschlossene, aber unabhängig tätige Gutachter- und Schlichtungsstelle möglichen Fehlern nach. Patienten, die in Hessen behandelt worden sind und einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, können sich an die Stelle wenden, um ihren Fall in einem objektiven Begutachtungsverfahren prüfen zu lassen. Dieses Verfahren ist für die Patienten kostenlos und die Teilnahme für alle Beteiligten freiwillig. Auch erfolgt die sachgerechte Klärung des Falles in wesentlich kürzerer Zeit als vor Gericht.
Im Jahr 2007 bearbeitete die hessische Schlichtungsstelle 814 Anträge. In 139 Fällen wurden Behandlungsfehler bejaht, in 417 verneint. In 258 Fällen war eine Beurteilung nicht möglich; ein erheblicher Teil hiervon wegen Unzuständigkeit der Landesärztekammer Hessen, oder weil der Patient den Antrag zurückgenommen hatte. 420 Anträge betrafen das Fachgebiet Chirurgie, 86 das Fachgebiet Frauenheilkunde und 47 das Fachgebiet Innere Medizin. Während die Zahl der Anträge in den 90er Jahren deutlich stieg, hat sie sich seit 2003 bei ca. 800 Anträgen pro Jahr eingependelt.
Drei unabhängige ehemalige Vorsitzende Richter höchster Gerichte nehmen die Beschwerden über mögliche ärztliche Fehler entgegen. Sobald ein schriftlicher Antrag und die vollständigen Krankenunterlagen vorliegen, übergibt die Schlichtungsstelle den Fall einem erfahren ärztlichen Fachgutachter. Ist der Patient oder einer der anderen Beteiligten mit dessen Gutachten nicht einverstanden, entscheidet auf Antrag eine Kommission, die aus einem Juristen und mindestens zwei weiteren Fachgutachtern besteht. Der ursprüngliche Gutacher hat kein Stimmrecht.
Ziel ist es nicht nur gegebenenfalls einen Schadensausgleich durch die Versicherungen zu erreichen, die sich jeweils am Verfahren beteiligen, sondern vor allem auch, das beschädigte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wieder herzustellen. "Dies ist nur möglich, wenn in einem transparenten Verfahren den Ursachen für vermutete Fehler auf den Grund gegangen wird," unterstrich von Knoblauch zu Hatzbach. "Patienten haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob ein Behandlungsfehler vorlag oder nicht. Den von der EU-Kommission herausgestellten Anliegen der Patienten wird in Deutschland schon seit langem Rechnung getragen. Außerdem ist eine ehrliche Fehlerkultur wichtig, um zukünftige Fehler zu vermeiden," sagte der Ärztekammerpräsident. "Denn an oberster Stelle stehen für uns Vertrauen und die Patientensicherheit."
Patienten wenden sich bitte an die:
Gutachter- und Schlichtungsstelle
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Fon: 069 97672-316 (Beate Kraus)
E-Mail: gutachterstelle@laekh.de
Internetseiten der Gutachter- und Schlichtungsstelle