Patientenschutz dramatisch gefährdet: Hessisches Ärzteparlament lehnt Einführung der ambulanten Kodierrichtlinien ab
Landesärztekammer Hessen erklärt sich mit Resolution der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen solidarisch
Ausdrücklich hat sich die Delegiertenversammlung der hessischen Ärzteschaft am vergangenen Samstag gegen die ambulanten Kodierrichtlinien ausgesprochen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zum 1. Januar 2011 einführen will. Damit erklärt sich die Landesärztekammer Hessen mit der Resolution der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) solidarisch, in der die Einführung der Kodierrichtlinien abgelehnt wird.
Die Delegierten zeigten sich davon überzeugt, dass diese zusätzliche Dokumentation von Erkrankungen zu erheblichen Nachteilen für Patientinnen und Patienten führt. So müssten Ärztinnen und Ärzte mindestens 10 Prozent ihrer Arbeitszeit für die zukünftige aufwändige Kodierung aufwenden. Diese Zeit werde für die ärztliche Versorgung fehlen.
Darüber hinaus gehe die Kodierung mit einer vollständigen Offenlegung aller Diagnosen von Patientinnen und Patienten einher - ganz gleich, ob diese Diagnosen richtig oder falsch seien. "Wir sehen den Patientenschutz dramatisch gefährdet, da wir größte Bedenken haben, dass die ärztliche Schweigepflicht durch die Massenerhebung sensibler Patientendaten ausgehebelt wird", erklärte Martin Leimbeck, Vizepräsident der Landesärztekammer.
In der Resolution der Delegiertenversammlung heißt es wörtlich: "Die Landesärztekammer Hessen lehnt daher die Anwendung der Ambulanten Kodierrichtlinien ab und unterstützt die Bestrebungen der Schwesterkörperschaft Kassenärztliche Vereinigung Hessen zur Verhinderung ihrer Einführung."