Patienten müssen auf ihre Krankenversicherung vertrauen können
Als "veritablen Skandal" bezeichnet der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach die Schwierigkeiten, die sich für Mitglieder der Pleite gegangenen City-BKK bei einem versuchten Krankenkassenwechsel ergeben haben. "Sollten Krankenkassen alten und kranken Menschen die Aufnahme verweigern, wäre das nicht nur ethisch-moralisch fragwürdig. Es würde auch einen Verstoß gegen den gesetzlich auferlegten Kontrahierungszwang darstellen."
Gesetzliche Krankenkassen, die ihren öffentlich-rechtlichen Aufgaben nicht nachkommen, würden so gar nicht zu den jüngsten Vorwürfen des GKV-Spitzenverbandes passen wollen. Dieser hatte Ärztinnen und Ärzten Fehlverhalten im Umgang mit Patienten vorgeworfen. Von Knoblauch zu Hatzbach: "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen".
So habe die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Gesetzlichen Krankenkassen. Dr. Doris Pfeiffer, noch im April gegen angeblich zu kurze Arbeitszeiten niedergelassener Fachärzte gewettert. "Eine falsche Anschuldigung, mit der Stimmung gegen die Ärzteschaft gemacht werden sollte", unterstreicht der Ärztekammerpräsident. Tatsächlich betrage die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 10,6 Stunden, in denen rund 50 Patienten am Tag (laut Umfrage des NAV-Virchowbundes, März 2011) behandelt würden.
"Dafür, dass ein großer Teil ärztlicher Arbeitszeit mit Bürokratie verbunden ist, sind nicht zuletzt die Krankenkassen verantwortlich, unter deren Formularflut wir fast ertrinken!", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter: "Ärztinnen und Ärzte in Krankenhaus und niedergelassener Praxis wollen nicht Erfüllungsgehilfen administrativer Regelungswut werden, sondern für ihre Patienten da sein. Dazu gehört auch, dass diese darauf vertrauen können, krankenversichert zu sein."