Organspende setzt Vertrauen voraus
Landesärztekammer begrüßt neues Transplantationsgesetz
"Eine Organspende kann Leben retten", unterstreicht der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. "Deshalb begrüßen wir das am 1. November 2012 in Kraft tretende neue Transplantationsgesetz ausdrücklich, mit dem alle Bürger ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig die Möglichkeit erhalten sollen, sich über das Thema Organspende zu informieren, um freiwillig eine eigene Entscheidung treffen zu können. Nur durch Aufklärung kann die Bereitschaft zur Organspende gesteigert werden." Bedauerlich sei, dass die Unregelmäßigkeiten einzelner Transplantationszentren bei der Vergabe von Spenderorganen derzeit viele Menschen verunsichert hätten. "Ärzteschaft und Politik bemühen sich daher um die Aufarbeitung der Geschehnisse und die Einführung flächendeckender Kontrollen der Transplantationszentren", sagt der Ärztekammerpräsident.
Lobend hebt von Knoblauch zu Hatzbach hervor, dass die hessischen Krankenhäuser mit der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz bereits im Jahr 2006 dazu verpflichtet wurden, Transplantationsbeauftragte zu ernennen. Eine Verpflichtung, die das neue Transplantationsgesetz nun bundesweit vorschreibt. "In Hessen wurden mit der verpflichtenden Einführung der Transplantationsbeauftragten schon vor sechs Jahren die Voraussetzungen für die notwendige Transparenz bei Organentnahme und Transplantation in den Transplantationszentren geschaffen", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter.
"Grundlage für die freiwillige Bereitschaft zur Organspende ist Vertrauen", erklärt der hessische Ärztekammerpräsident. "Und dieses Vertrauen setzt voraus, dass Entnahme und Transplantation von Organen klaren und transparenten Regeln folgen."