Niedergelassene Ärzte sind keine Angestellten der Gesetzlichen Krankenkassen
Hessischer Ärztekammerpräsident weist Forderung nach Ausweitung der Sprechzeiten entschieden zurück
Dass die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Forderung des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) nach Erhöhung der Sprechzeiten in Arztpraxen noch weit übertreffen, sei Teil einer durchsichtigen Strategie, findet Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.
"Tatsächlich arbeiten die meisten niedergelassen Ärztinnen und Ärzte schon jetzt am Limit und bieten durchschnittlich mehr als 32 Sprechstunden in der Woche an. Wenn die mit einem prallen Finanzpolster ausgestattete gesetzliche Krankenversicherung nun dennoch eine Ausweitung der Sprechstunden auf Abende und das Wochenende verlangt, verkennt sie bewusst, dass Ärztinnen und Ärzte einen freien Beruf ausüben und keine Angestellten der GKV sind." Eine Notfallversorgung im ambulanten Bereich außerhalb der Sprechstunden ist bereits heute durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV gewährleistet. Nur bedarf es hier effektiver Steuerungsmechanismen, die gewährleisten, dass Patienten nicht daran vorbei die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verstopfen.