Landesärztekammer Hessen lehnt Cannabis-Freigabe aus wirtschaftlichen Gründen strikt ab
Die Forderung der wirtschaftspolitischen Sprecher von Union und Bündnis 90/Die Grüne nach einer regulierten Freigabe von Cannabisprodukten in Deutschland zur Bekämpfung des Schwarzmarktes und zur Erhöhung von Steuereinnahmen lehnt die Landesärztekammer Hessen entschieden ab. "Eine wirtschaftspolitische Argumentation über die medizinischen Sachverhalte zu stellen, ist unverantwortlich und gefährlich", kritisiert Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen.
Bereits in der Vergangenheit warnten das Präsidium und der Suchtausschuss der Landesärztekammer Hessen vor den gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums: "Der Gebrauch birgt psychiatrische Risiken, die klar benannt werden müssen." So zeigt die aktuelle Studienlage, dass der Konsum in der Jugend und Pubertät unter anderem zu deutlichen kognitiven Einschränkungen führt. Betroffen sind vor allem Kurzzeitgedächtnis, Aufmerksamkeit, Reaktionszeiten und die verbale Ausdrucksfähigkeit. Auch ein höheres Risiko an einer Schizophrenie zu erkranken, wird in empirischen Forschungen mit Cannabisgebrauch in Verbindung gebracht, ebenso das Auftreten von Psychosen.
"Das von den Abgeordneten durch eine Liberalisierung des Marktes für Cannabis vorgebrachte Argument der Steuereinnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr darf unter keinen Umständen die richtungsweisende Maxime sein", fordert von Knoblauch zu Hatzbach. An erster Stelle müsse der Schutz und die Gesundheit der Bevölkerung stehen, betont der Ärztekammerpräsident: "Einzig der therapeutische Einsatz von Cannabinoiden nach ärztlicher Indikationsstellung und unter ärztlicher Aufsicht ist gesellschaftlich zu verantworten."