Landesärztekammer Hessen fordert bundesweit geregelte Absicherung medizinischen Personals bei Hilfseinsätzen
Die Bereitschaft zu helfen, darf für nicht zu Lohnausfall und Versicherungsverlust führen, kritisieren die Delegierten der Landesärztekammer Hessen. So erhält das medizinische Personal, das freiwillig in von Ebola betroffenen Krisenregionen tätig ist, zwar eine geringe Entschädigung der jeweiligen Organisation, für die sie im Einsatz sind, jedoch keinen Lohnersatz.
Die Landesärztekammer fordert daher die Landesregierung dazu auf, sich auf nationaler Ebene dafür einzusetzen, dass in allen Fällen, bei denen die Bundesregierung medizinisches Personal zu nationalen oder internationalen Hilfseinsätzen auffordert, die notwendigen Versicherungen und Vergütung der Freiwilligen abgesichert wird.