Landesärztekammer fordert zeitlich befristete, allgemeine Impfnachweispflicht gegen SARS-CoV-2-Viren
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat an die Landespolitik appelliert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine zeitlich befristete, allgemeine Impfnachweispflicht gegen SARS-CoV-2-Viren einzuführen. Die Ärztevertreterinnen und -vertreter wiesen am 26. März in Friedberg darauf hin, dass derzeit nur 58% der Bevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind (zwei Impfungen plus Auffrischimpfung). Auch wenn eine Impfung keine sterile Immunität erzeuge, erkrankten vollständig Geimpfte seltener schwer, müssten deutlich seltener im Krankenhaus behandelt werden und erkrankten auch seltener an Long-Covid.
„Aufgrund der andauernden pandemischen Lage ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich weitere Virusvarianten entwickeln, hoch. Damit es im Herbst nicht erneut zu einer starken Belastung oder gar Überlastung des Gesundheitswesens kommt und erneut einschränkende Maßnahmen im Alltag eingeführt werden müssen, ist eine hohe Impfquote, insbesondere der älteren Bevölkerung erforderlich“, erklärten die Delegierten.