Krankenhausreform in Hessen: Krisen berücksichtigen

Pressemitteilung

Nachdem der Bundesrat am 22. November auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz verzichtet hatte, steht der Krankenhausreform auf Bundesebene entsprechend der Weg frei – mit Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Hessen.

Im Rahmen der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 23. November 2024 forderte das hessische Ärzteparlament das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege auf, bei der Umsetzung der Krankenhausreform Vorbereitungen für Krisenfälle zu berücksichtigen.

Eine dringend notwendige Resilienzstrategie müsse für das Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Kapazitäten im ambulanten Bereich entwickelt und umgesetzt werden, heißt es im Antrag.

Dies beinhalte neben ausreichender Vorhaltung auch klare Pläne für Krisenszenarien, trainierte Abläufe, Notfallübungen und ein Vorrat an Arzneimitteln und Medizinprodukten.

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