"Krankenhäuser versprechen, was sie nicht halten können"

Pressemitteilung

Ärztekammer kritisiert Positionspapier der Hessischen Krankenhausgesellschaft

Als "unüberlegt, unrealistisch und kontraproduktiv" bezeichnet Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach das Positionspapier der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Insbesondere weist er die Forderung der HKG zurück, die Krankenhäuser stärker an der Sicherstellung der ambulanten Versorgung zu beteiligen und dafür gesetzliche Regelungen zu schaffen. "Angesichts der Tatsache, dass viele hessische Krankenhäuser schon jetzt händeringend nach Ärzte suchen, erscheint der jüngste Vorstoß der HKG geradezu abenteuerlich und rein von wirtschaftlichen Interessen geleitet", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter. "Krankenhäuser versprechen, was sie nicht halten können. Es geht möglicherweise vor allem darum, zu Lasten der niedergelassenen Ärzte und ihrer Patienten mehr Geld aus dem Topf zu bekommen."

Dabei würde eine Verlagerung von Ressourcen aus der ohnehin schon unterfinanzierten vertragsärztlichen Basisversorgung in Krankenhäuser die Probleme in den am schlechtesten versorgten Gebieten sogar noch weiter verschlimmern. "Die hessischen Kliniken sind weder personell in der Lage, eine wohnortnahe Basisversorgung zu garantieren, noch den Notfalldienst allein zu leisten. Patienten der Ambulanzen und Notfallaufnahmen vieler Krankenhäuser beklagen immer wieder unbefriedigende Versorgung", erklärt von Knoblauch zu Hatzbach. Außerdem fehle den Krankenhäusern das organisatorische Know-how für die Organisation einer effizienten ambulanten Versorgung.

"Die ärztliche Versorgung insbesondere in strukturschwachen ländlichen Gebieten kann keinesfalls durch Krankenhäuser sichergestellt werden, die sich selbst immer häufiger zu größeren Einheiten zusammenschließen und aufgrund dieses Konzentrationsprozesses eher aus der Fläche zurückziehen. Nur ein verbessertes, sektorenübergreifendes Zusammenwirken ambulanter und stationärer Versorgung kann zukünftig eine flächendeckenden, wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten," unterstreicht von Knoblauch zu Hatzbach. "Dies bedeutet, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser zusammenarbeiten und dort, wo es sinnvoll ist, Netzwerke schaffen müssen, um die Patienten versorgen zu können. So sieht es auch das geplante Versorgungsstrukturgesetz vor."

Als jüngstes Beispiel einer gelungenen Kooperation nannte der Ärztekammerpräsident die von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Landesärztekammer Hessen und der Hessischen Kranken­hausgesellschaft (HKG) gegründete Koordinierungsstelle für die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin. Mit der Koordination stationärer und ambulanter Aspekte der Weiterbildung in Hessen leiste die Stelle einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Hessen.

"Das Ansinnen der HKG, Aufgaben und Funktionen im Bereich der ambulanten fach- und hausärztlichen Versorgung zu übernehmen, stellt dagegen eine Rückkehr zum überwunden geglaubten Einzelkämpfertum im Gesundheitswesen dar", kritisiert von Knoblauch zu Hatzbach. Unternehmerische Strategien der Krankenhausträger dürften nicht wichtiger sein als die Interessen der Bürger und das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und seinem Arzt. Ambulante Betreuung im Schichtbetrieb durch überlastetes Krankenhauspersonal sei wenig geeignet, ein solches Vertrauensverhältnis zu schaffen. "Die  HKG sollte deshalb besser in den regionalen Gesundheitskonferenzen gemeinsam mit den anderen Partnern über Lösungsmöglichkeiten des Ärztemangels nachdenken und dafür sorgen, dass – wie seit langem von der Landesärztekammer Hessen gefordert – die beruflichen Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, darunter auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, an den Kliniken verbessert werden."

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