"Klare Regeln beim Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen beachten"
Hessischer Ärztekammerpräsident sieht Selbstzahler-Leistungen zu Unrecht in der Kritik
Angeblich überflüssig, riskant und vermeintlich nur darauf angelegt, den ärztlichen Geldbeutel zu füllen: Immer wieder geraten Selbstzahler-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL) in die mediale Schusslinie. "In der Regel völlig zu Unrecht", urteilt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen.
"Vielmehr stärken IGeL den Handlungsspielraum und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Denn sie bieten gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, auch außerhalb des Versorgungsspektrums der gesetzlichen Krankenkassen medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sowohl auf eigenen Wunsch, als auch auf ärztliche Empfehlung." Dazu zählen u.a. einige Früherkennungsuntersuchungen, wie etwa Ultraschall-Untersuchungen zur Krebsvorsorge, die medizinische Beratung vor Fernreisen, kosmetische Operationen oder Laboruntersuchungen, die nicht in Verbindung mit einer Erkrankung stehen.
"Wichtig ist, dass klare Regeln beim Umgang mit Selbstzahler-Leistungen eingehalten werden", betont von Knoblauch zu Hatzbach. "So dürfen IGeL niemals aufgedrängt werden. Ärzte, die Ängste ihrer Patienten dazu nutzen, ihnen Leistungen auf Privatrechnung anzuraten, verstoßen gegen das Berufsrecht und werden von der Ärztekammer geahndet. Auch darf die Erbringung von Regelleistungen nicht von einer Vorab-Einwilligung zum Angebot von IGEL abhängig gemacht werden." Bevor sich ein Patient für eine Individuelle Gesundheitsleistung entscheide, habe er Anspruch darauf, zu erfahren, ob diese für ihn sinnvoll sei. "Seriöse Aufklärung und Beratung über den Nutzen und gegebenenfalls auch ein mögliches Risiko von IGeL müssen für Ärztinnen und Ärzte selbstverständlich sein", bekräftigt der hessische Ärztekammerpräsident. Der von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung herausgegebene Ratgeber "Selbst zahlen?" biete Patienten Informationen rund um IGeL und könne Ärzten als Richtschnur dienen.