"Keine berufsrechtlichen Ermittlungen möglich, ohne Ross und Reiter zu kennen"
LÄKH reagiert auf Korruptionsvorwürfe in ZDF-Frontal21
Aufnahmen mit versteckter Kamera und Zeugen, die keine Namen nennen: "Auf der Grundlage anonymer Anschuldigungen gegen vermeintlich korrupte hessische Ärzte kann die Ärztekammer nicht berufsrechtlich ermitteln," kritisierte Kammerpräsidentin Dr. med. Ursula Stüwe den gestern ausgestrahlten Beitrag "Korruption ohne Ende" des ZDF-Magazins Frontal21. "Leider ist der Sender unserer erneuten Forderung, Ross und Reiter zu nennen, bisher nicht nachgekommen. Auch liegen uns bislang von dritter Seite keine berufsrechtlich verwertbaren Anhaltspunkte vor."
Bereits am 20. März hatte Frontal21 unter dem Titel "Korruption in Weiß" bundesweit Korruptionsvorwürfe gegen angeblich geschmierte Orthopäden und ihre illegale Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern erhoben. Diese waren von der hessischen Ärztekammer damals als pauschale Anwürfe und Vorverurteilungen zurückgewiesen worden, nachdem die Chefermittlerin der Kaufmännischen Krankenkasse eingeräumt hatte, dass ihr konkret keine hessischen Ärzte bekannt seien, bei denen ein entsprechender Vorwurf erhoben werden könnte.
"Im Rahmen ihrer gesetzlichen Berufsaufsichtspflicht verfolgt die Landesärztekammer alle Fälle, in denen der Verdacht auf korruptes Verhalten von Ärztinnen und Ärzten besteht", unterstrich Stüwe heute in Frankfurt. "Doch wir können nur dann gegen mögliche schwarze Schafe in der Ärzteschaft vorgehen, wenn wir über beweiskräftige Unterlagen verfügen. Dieser notwendigen Einhaltung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist die Kammer ebenso verpflichtet wie die Staatsanwaltschaft." Stüwe appellierte daher abermals an das ZDF, der Landesärztekammer Namen und konkrete Beweise vorzulegen.