Kein Verständnis für geplante Lockerung des Rauchverbots
Landesärztekammer appelliert an hessische Politiker / Gesundheitsschutz und Vorbildcharakter beachten
Mit Unverständnis reagiert die Landesärztekammer Hessen auf die geplante Lockerung des Rauchverbots. "Wir bedauern es außerordentlich, dass die hessische Landesregierung auf einen strengen Nichtraucherschutz verzichten will," erklärte der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Zwar beinhalte der heute von CDU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes weiterhin ein absolutes Rauchverbot für den öffentlichen Raum - Behörden, Schulen und Krankenhäuser. Doch es sei nicht hinnehmbar, dass das Rauchen in Einraumkneipen bis 75 qm und in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten, Festzelten etc. wieder erlaubt werden soll. "Die neue gesetzliche Regelung bedeutet eine Aufweichung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Zugleich unterhöhlen die vorgesehenen Änderungen das Ziel, Jugendliche durch den präventiven Charakter des Nichtraucherschutzgesetzes in seiner bisherigen Form vor den Gefahren des Rauchens zu bewahren. Gerade für die junge Generation hatte das Nichtraucherschutzgesetz Vorbildfunktion. Dieser Erfolg darf nicht wieder aufs Spiel gesetzt werden," appellierte der Ärztekammerpräsident an die Politiker.