Kammern fordern Schutz des Vertrauensverhältnisses zum Patienten
Keine präventiv-polizeilichen Maßnahmen während der Behandlung
Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist in der geltenden Form verfassungswidrig und muss überarbeitet werden. Dass die Fraktionen von CDU und FDP sich auch entschlossen haben, den Schutz einiger Träger von Berufsgeheimnissen in dem Gesetz zu verbessern, ist anerkennenswert und verdient Unterstützung.
Mit Erstaunen mussten wir aber feststellen, dass Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) dabei nicht berücksichtigt wurden. Im Entwurf finden sich präventivpolizeiliche Befugnisse (beispielsweise Abhörmaßnahmen), die eine ärztliche Behandlung dann schwer belasten können, wenn sich ein Mensch in Konfliktsituationen im Zusammenhang mit Leben und Tod befindet. Weshalb der Patient dann zwar seinen Anwalt, einen Journalisten oder einen Geistlichen aufsuchen kann, ohne Gefahr zu laufen, beispielsweise polizeilich abgehört zu werden, jedoch nicht seinen Arzt oder Psychotherapeuten (PP und KJP), ist nicht nachzuvollziehen.
Wir fragen: Warum soll ein Eingriff in den Kernbereich des Vertrauens zwischen Patienten und Ärzten oder Psychotherapeuten PP und KJP weniger gravierend sein, als ein Eingriff in die Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant oder Journalist und Informant?
Die vertrauensvolle Beziehung zum Arzt oder Psychotherapeuten (PP und KJP) und die Möglichkeit, sich rückhaltlos und mit größter Offenheit anvertrauen zu können, gehören zum Kernbereich privater Lebensgestaltung. Die absolute Offenheit muss aber zugleich mit absolutem Vertrauensschutz verbunden sein. Andernfalls wäre es weder fachlich noch ethisch verantwortbar, vom Patienten absolute Aufrichtigkeit zu verlangen.
Der unzureichende Schutz des Berufsgeheimnisses wirkt fatal: Arzt oder Psychotherapeut (PP und KJP) können ihren Patienten nicht zusichern, dass Gespräche vertraulich bleiben, weil sie nicht abschätzen können, ob nach Meinung der Polizei ein Eingriff in die Vertrauensbeziehung (Observation, Lauschangriff etc.) als zulässig und notwendig erachtet wird.
Für die Berufsgruppen der Ärzte und Psychotherapeuten (PP und KJP) fordern wir gemeinsam, § 12 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzentwurfes um unsere Berufe zu erweitern. Das werden die Landesärztekammer Hessen und die LPPKJP Hessen morgen in der Anhörung des Innenausschusses des hessischen Landtages mit Nachdruck und fachlichen Argumenten vertreten. Für unsere Forderung haben wir den zuständigen Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit, Staatsminister Jürgen Banzer, um seine Hilfe gebeten.
Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der LÄKH
Jürgen Hardt, Präsident der LPPKJP
Gemeinsame Pressemitteilung der Landesärztekammer Hessen und der LPPKJP Hessen
Weitere Informationen:
Johann Rautschka-Rücker
Geschäftsführer
Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen
Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden
Fon: 0611 53168-16
Fax: 0611 53168-29
E-Mail: jrautschka-ruecker@ptk-hessen.de
Katja Möhrle, M.A.
Pressereferentin
Leiterin der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
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Fax: 069 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de