Hygienemängel an Kliniken erfordern dringend krankenhaushygienisch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte
Ärzteparlament drängt auf zügig realisierbare Maßnahmen gegen den Ärztemangel im Bereich Hygiene / "Hygieneverordnung darf keine zusätzlichen Hürden schaffen"
Nachdrücklich hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer am 26. November die Bedeutung krankenhaushygienisch qualifizierter Ärzte und Pfleger für die Behebung von Hygienemängeln an Krankenhäusern hervorgehoben. Der zunehmende Einsatz von Ingenieuren in der "technischen" Krankenhaushygiene dürfe nicht von der Tatsache ablenken, dass technische Verfahrensmängel nur einen Teil der Hygieneprobleme in Krankenhäusern darstellten, machten die Ärztevertreter deutlich. Zunehmende multiple Resistenzen zahlreicher Infektionserreger und die ungenügende Beachtung hygienischer Grundregeln durch das Personal seien insgesamt sicher bedeutsamer und träten häufig als Folge von Personalmangel und Arbeitsverdichtung auf.
Bereits seit Jahren weist die Landesärztekammer Hessen auf die Notwendigkeit hin, den derzeitigen Mangel an krankenhaushygienisch qualifizierten Ärzten und Pflegekräften zu beheben. Als erste Ärztekammer in Deutschland hat sie daher die für Klinikärzte berufsbegleitend zu erwerbende Zusatzweiterbildung "Krankenhaushygiene" geschaffen, die mit einer Prüfung vor der Ärztekammer abschließt und auch vom Hessischen Sozialministerium genehmigt wurde.
Das hessische Ärzteparlament forderte das Ministerium auf, die "Hygieneverordnung" so zu gestalten, dass krankenhaushygienisch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte baldmöglichst in ausreichender Zahl für die Patienten in hessischen Krankenhäusern zur Verfügung stehen können. "Insbesondere darf diese Verordnung keine zusätzlichen Hürden schaffen, die den Einsatz dieser Ärzte erschweren oder verzögern," erklärten die Delegierten.