Hessisches Ärzteparlament warnt vor Klinikschließungen durch vorgeschobene Qualitätsdiskussion
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat den Gesetzgeber am vergangenen Samstag, den 21.11.2015, dazu aufgefordert, den Versorgungsbedarf einer alternden Gesellschaft in der Diskussion über Abteilungs-/Klinikschließungen zu berücksichtigen. Versorgungskapazitäten dürften nicht auf der Basis einer vorgeschobenen Qualitätsdiskussion abgebaut werden. Die Ärztevertreter wiesen auf die Studie Deloitte Health Care Indikator 2015 hin: Danach nehmen deutschlandweit die Fallzahlen in Krankenhäusern bei einer weiteren Verkürzung der Verweildauer so stark zu, dass eine in der Studie angenommene derzeitige Überversorgung von 6 Prozent sich bereits im Jahr 2030 in eine Unterversorgung mit 1,7 Prozent ins Gegenteil verkehren wird.
Schon jetzt komme es immer wieder zu Engpässen, insbesondere der intensivmedizinischen Kapazitäten, erklärten die Delegierten. So habe beispielsweise die hohe Zahl von Grippefällen im vergangenen Winter zu Problemen in der ambulanten und stationären Versorgung geführt. "Die Daseinsvorsorge gilt aber nicht für Durchschnittsbelegungen, sondern auch für die Abdeckung von Spitzenzeiten". Wenn jetzt vermeintliche Überkapazitäten abgeschafft würden, müssten in zehn Jahren teure Neuschaffungen erfolgen, kritisierte das hessische Ärzteparlament. Bei der Diskussion über Versorgungskapazitäten sei eine Beurteilung nach Regionen und Erreichbarkeit wesentlich sinnvoller.