Hessisches Ärzteparlament fordert effiziente und einheitliche Anerkennung von ausländischen Facharztabschlüssen

Pressemitteilung

Bad Nauheim. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die Bundesärztekammer um Entwicklung von Konzepten für bundeseinheitliche Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Facharztbezeichnungen („Drittstaatler“) gebeten. Die (Gleichwertigkeits-)Prüfungen der Unterlagen seien aufwändig und blockierten viele Kapazitäten in den Landesärztekammern. Auch seien die Zeiten für die Anerkennung bisweilen so lang, dass einige Kolleginnen und Kollegen abwanderten. 

Beispielhaft nannte das hessische Ärzteparlament folgende geeignete Maßnahmen: 

  • Einführung eines Pflichtjahres in Deutschland zur Einschätzung des Weiterbildungsstandes
  • Verpflichtendes Fachgespräch in der Landesärztekammer
  • Arbeiten unter der Supervision von entsprechenden Weiterbildungsbefugten und ggf. Absolvieren von Teilen der Weiterbildungsordnung (WBO), etwa im Bereich Intensivstation und Notaufnahme
  • Schaffung eines zentralen Kompendiums für einzelne Facharztweiterbildungen der Drittstaaten in einer gemeinsamen Kompetenzstelle im Bundesgebiet, die zentral die Kenntnisse und Erfahrungen über die Curricula der unterschiedlichen internationalen Facharztweiterbildungen sammelt, bewertet und je nach Land beraten kann, ob und wie etwas anerkannt wird. Alternativ könnte auch das Beurteilungsmanagement im Sinne einer Clusterbildung arbeitsteilig zwischen den Landesärztekammern verteilt werden. 

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