Hessisches Ärzteparlament fordert Analyse möglicher Veränderungen der neuen Gebührenordnung
Die fehlende Zustimmung des Bundesärztekammervorstandes zum Leistungsverzeichnis der neuen Gebührenordnung (GOÄneu) und die Forderung nach weiteren Diskussionen, wurde von der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am vergangenen Samstag, 19. März 2016, begrüßt.
Hinsichtlich finanzieller und berufspolitischer Auswirkungen müsse eine eingehende und zügige Analyse möglicher Veränderungen der gesamten neuen Gebührenordnung erfolgen, betonte das hessische Ärzteparlament. Dazu sei es erforderlich die vorliegenden Abrechnungsdaten detailliert und differenziert für alle Arztgruppen im stationären und ambulanten Bereich zu analysieren, wofür gegebenenfalls ein externes Institut zu beauftragen sei.
Die Delegierten forderten außerdem, dass die Bewertung spezieller Fachgebietsziffern durch ausgewiesene Experten erfolgen soll. Dafür müssten Ärzte und Juristen benannt werden, die bislang nicht an den Verhandlungen beteiligt waren. Der Ausschuss sei zeitnaher, umfassender und vollständig zu informieren.
In die weiteren Ausarbeitungen seien zudem die Berufsverbände und Fachgesellschaften erneut zeitnah und umfassend zu beteiligten.