Hessisches Ärzteparlament beschließt Resolution gegen ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung
Bad Nauheim, 26.03.2011. In einer Resolution haben die Vertreter der hessischen Ärzteschaft auf der heutigen Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung ausdrücklich abgelehnt. Eine derartige Beihilfe sei unverändert nicht mit den ethischen Grundsätzen ärztlichen Selbstverständnisses vereinbar.
Die Delegierten unterstrichen, dass ärztliches Handeln der Linderung von Leiden und dem Beistand Sterbender dient. Dies gelte umso mehr in Kenntnis leidvoller und schwer zu ertragender Krankheits- und Sterbeumstände. Wörtlich heißt es in der Resolution: "Schwerstkranke und sterbende Patientinnen und Patienten bedürfen ärztlicher wie auch gesellschaftlicher Hilfe. Auf der Gewissheit dieser Hilfe beruht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient."