Hessisches Ärzteparlament beschließt Resolution für eine bessere medizinische Versorgung von Flüchtlingen
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat am 16. September 2015 auf unabdingbare Voraussetzungen für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen hingewiesen.
Diese umfassen eine umgehende medizinische Erstuntersuchung, Erstbehandlung und Impfung aller Flüchtlinge, die Anwesenheit von Dolmetschern sowie die Notversorgung und Behandlung von akuten Krankheiten und schweren psychischen Störungen einschließlich einer notwendigen psychotherapeutischen und psychiatrischen Therapie. Erforderlich seien außerdem eine schnelle Ermittlung besonders schutzbedürftiger Personen analog der EU-Richtlinie 2013/33 sowie garantierte hygienische Mindeststandards.
Die Delegiertenversammlung fordert darüber hinaus einen niederschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung analog einer Krankenversicherungskarte, die Bereitstellung eines Medikamentenbudgets sowie die personelle Stärkung der Gesundheitsämter. Notwendig sei eine Änderung des § 4 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz, um auch behandlungsbedürftige chronische Erkrankungen angemessen versorgen zu können.
Als Grundvoraussetzung für eine gesunde Teilhabe an der Gesellschaft erachtet das hessische Ärzteparlament es für dringend geboten, dass von Beginn an Sprachkurse und Sprachkontakt sowie eine frühe Eingliederung in Arbeitsmöglichkeiten gewährleistet werden.
Die Landesärztekammer Hessen bietet den hessischen Behörden eine enge Mitwirkung bei der Organisation und Koordination der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen an. Hierfür bedürfe es abgestimmter und verlässlicher Strukturen und Vorgaben auf politischer und behördlicher Ebene.