Hessische Ärztinnen und Ärzte verabschieden Resolution gegen Zwang zum Praxisaufkauf und gegen Termingarantie
Einstimmig hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am vergangenen Samstag, den 29.11.2014, in einer Resolution die im Entwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehenen Regelungen zum Zwangseinzug von Vertragsarztsitzen abgelehnt. Diese Maßnahme sei nicht geeignet, den Ärztemangel in strukturschwachen Regionen zu mindern, geschweige denn den ärztlichen Nachwuchs zur Niederlassung zu gewinnen, erklärten die Delegierten. Zudem versorgten Praxen in Ballungsräumen Patienten aus umliegenden Gemeinden mit.
Außerdem sprach sich das hessische Ärzteparlament gegen die vorgesehene gleichzeitige Einführung von Termingarantien aus. "Der gleichzeitige Abbau von ambulanten Versorgungskapazitäten bei Einführung von Termingarantien ist ein Widerspruch in sich", heißt es in der Resolution. Zudem würde die geplante Vermittlung ambulanter Patienten an Krankenhäuser den ärztlichen Dienst angesichts der bereits angespannten Personalsituation und der bundesweit zu beobachtenden Überlastung der Krankenhausnotfallambulanzen personell überfordern.