Hessische Ärztinnen und Ärzte lehnen Referentenentwurf eines Tarifeinheitsgesetzes ab
Delegiertenversammlung verabschiedet entsprechende Resolution
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen lehnt den Referentenentwurf eines Tarifeinheitsgesetzes ab. "Die vorgesehenen Regelungen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in den Schutzbereich der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz dar, für den es keine Rechtfertigung gibt", erklärte das Ärzteparlament heute in einer einstimmig verabschiedeten Resolution. Wenn tariffähige berufsspezifische Gewerkschaften wie der Marburger Bund vom Wohlwollen der jeweiligen Arbeitgeber und der Mehrheitsgewerkschaft abhängig würden, werde dies zwangsläufig zu unzureichender Gewichtung der arztspezifischen Belange führen.
Faktisch zielt der Referentenentwurf darauf ab, nur noch der sogenannten Einheitsgewerkschaft, das Recht zur autonomen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zuzubilligen. Doch das Grundgesetz sehe einen solchen Alleinvertretungsanspruch von Einheitsgewerkschaften in der Tarifpolitik nicht vor, unterstrichen die Ärztevertreter. Jeder Arbeitnehmer entscheide frei, von wem er sich vertreten lassen wolle. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sei nicht gestört, wenn einzelne Berufsgruppengewerkschaften von ihrem grundgesetzlich verbürgten Recht Gebrauch machten, eigene Tarifverträge zu verhandeln. Dieses Recht solle nun aber den mehr als 150.000 angestellten Ärztinnen und Ärzten genommen werden, kritisierte die Delegiertenversammlung.