Hessische Ärztinnen und Ärzte fordern korrekte Berufsbezeichnung

Pressemitteilung

Resolution der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen zum Begriff "Leistungserbringer"

Mit sofortiger Wirkung soll der Begriff "Leistungserbringer" in allen offiziellen Schriftsätzen, Veröffentlichungen, Gesetzen und Gesetzesentwürfen, sowie in Weisungen der Ministerien nicht mehr verwendet werden:

Das hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 26. November in Bad Nauheim gefordert. Der Begriff "Leistungserbringer" wird von dem hessischen Ärzteparlament als diskriminierend und entwürdigend angesehen.

Die Delegierten berufen sich dabei auch auf die Beschlussfassung der 5. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 30. Mai 2011 in Kiel, auf den 113. Deutschen Ärztetag 2010 in Dresden (TOP V-58) und auf die Resolution der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 23. Juli 2011.

Anstelle des unangemessenen Begriffs soll die korrekte Berufsbezeichnung "Ärztin/Arzt" eingesetzt und verwendet werden. Mit dieser Forderung will die Ärzteschaft in Hessen wieder eine klare Sprachregelung einführen, um eine eindeutige Differenzierung innerhalb der einzelnen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu erreichen.

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