Hessische Ärztekammer befürwortet Regelung für eine wohnortnahe, flächendeckende palliativmedizinische Versorgung
Als wegweisende Entscheidung für eine würdevolle und professionelle Betreuung sterbenskranker Menschen durch den Hausarzt begrüßt die Landesärztekammer Hessen die neu geregelte palliativmedizinische Versorgung in Westfalen-Lippe.
"Diese Vereinbarung, mit der sich die Gesetzlichen Krankenkassen und die palliativmedizinischen Ärztenetze 2009 auf einen Vertrag zur einheitlichen und flächendeckenden häuslichen Versorgung Sterbender verständigt haben, hat Vorbildcharakter", unterstreicht Martin Leimbeck, Vizepräsident der hessischen Landesärztekammer.
"Die meisten Menschen möchten im vertrauten Umfeld sterben. Um ihnen am Ende ihres Lebens zuhause ein würdevolles Sterben ohne Schmerzen ermöglichen zu können, ist eine enge Kooperation von Hausärzten, Palliativärzten und Pflegekräften notwendig", so Leimbeck. In Hessen haben vier Fachtagungen zur Situation der palliativen Versorgung deutlich gemacht, wie wichtig eine stärkere Vernetzung aller an der Betreuung Sterbenskranker Beteiligter vor allem auch in den ländlichen Regionen ist.
"Nur eine gut ausgebaute Palliativmedizin nutzt den Betroffenen", erklärt Leimbeck. "Analog zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sollte der den Patienten vertraute Ansprechpartner im hausärztlichen Bereich der Koordinator für die allgemeine ambulante Palliativversorgung sein. Auch für Hessen halten wir daher eine von allen Krankenkassen getragene, flächendeckende Regelung zur qualifizierten ärztlichen Versorgung durch die vor Ort tätigen Ärzte für erforderlich", so Leimbeck. "Wir fordern die Krankenkassen auf, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend die Finanzierung sicherzustellen. Nur so ist es möglich, dass die auf eine palliativmedizinische Versorgung angewiesenen Menschen die Behandlung bekommen, die sie dringend benötigen."