Heiße Luft und Konkurrenzneid

Pressemitteilung

Ärztekammer weist Vorwurf, Gefälligkeitsgutachten erstellt zu haben, entschieden zurück

"Wir weisen die Behauptung der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, die Landesärztekammer Hessen habe Ärztinnen und Ärzten in der Vergangenheit mit Gefälligkeitsgutachten zu der Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" verholfen, aufs Schärfte zurück,"

erklärte die Präsidentin der hessischen Ärztekammer, Dr. med. Ursula Stüwe, heute als Reaktion auf die Verlautbarungen zu Beginn des Deutschen Schmerztages in Frankfurt. "Bei differenzierter Betrachtung entpuppen sich die Vorwürfe als heiße Luft, hinter der sich schierer Konkurrenzneid verbirgt. Außerdem wurde zu den Behauptungen noch nicht einmal Kontakt mit der Kammer aufgenommen."

Es sei wohl unbestritten, dass möglichst viele Ärzte besondere Kenntnisse in der Schmerzbehandlung erwerben sollen, um diese zum Wohle ihrer Patienten anzuwenden, unterstrich Stüwe. Im Gegensatz zu der heutigen dpa-Veröffentlichung verfügten von den rund 23.324 berufstätigen Ärztinnen und Ärzten in Hessen allerdings nicht 620 sondern nur 440 über die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie. Auch müsse zwischen der Anerkennung des einzelnen Arztes einerseits und Schmerzbehandlungszentren andererseits unterschieden werden: So stehen den 440 Einzelpersonen, die ihre Kenntnisse zum Erwerb der Zusatzbezeichnung nachweisen können, 66 Ärztinnen und Ärzte gegenüber, die an der so genannten Schmerztherapievereinbarung zur Behandlung schwieriger Fälle teilnehmen und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen dürfen.

"Dass Hessen im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet eine verhältnismäßig hohe Zahl an Schmerz-Spezialisten aufweist, hängt damit zusammen, dass die Landesärztekammer die vom Deutschen Ärztetag empfohlene Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie erst sehr spät, das heißt am 1.12.2002 in Landesrecht eingeführt hat", sagte Stüwe. "Aus diesem Grund konnten viele Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Übergangsregelung (bis 30.11.2005) die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie erhalten." Das ist inzwischen nicht mehr möglich, denn seit Dezember 2005 kann auch in Hessen die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie nur durch Absolvierung einer geregelten Weiterbildung erworben werden. Hierzu sind bisher lediglich 11 Einrichtungen von der Landesärztekammer Hessen anerkannt worden. "Die Verlautbarung der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie wurde offenbar ohne Kenntnis der oben genannten Fakten veröffentlicht", kritisierte Stüwe.

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