Großer Aufwand, wenig Geld: Landesärztekammer Hessen fordert höhere Vergütung von Hygienemaßnahmen in Arztpraxen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Die zwischen Bundesärztekammer (BÄK), Privater Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe bis zum 31.12.2020 vereinbarte neue Regelung zur Vergütung von Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19- Pandemie hat zu heftiger Kritik der ärztlichen Berufsverbände geführt. So bezeichnet etwa der Präsident des Berufsverbandes der Hals-Nasen- Ohrenärzte das Verhandlungsergebnis, wonach eine Vergütung von 6,41 EUR nicht gesteigert werden kann, als "nicht sachgerecht, nicht angemessen und nicht vermittelbar." Eine Ansicht, die die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) teilt.
Nachdrücklich unterstützt die LÄKH daher die Forderung der ärztlichen Berufsverbände, die in der Corona-Pandemie notwendige Verwendung persönlicher Schutzmaßnahmen in Arztpraxen angemessen zu vergüten und die jetzt ausgelaufene Regelung zu verlängern, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht. Die in der neuen Regelung vereinbarte geringe Vergütung werde von privatärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten zu Recht als Ausdruck mangelnder Wertschätzung für den erheblichen Zusatzaufwand verstanden, den sie in der Pandemie leisteten, erklärt die hessische Ärztekammer.
Ursprünglich sei die Private Krankenversicherung (PKV) noch nicht einmal bereit gewesen, die im September auslaufende bisherige Regelung überhaupt zu verlängern. Daraufhin habe der Vorstand der Bundesärztekammer in intensiven Verhandlungen immerhin erreicht, dass privatärztlich abrechnende Ärztinnen und Ärzte eine Vergütung von 6,41 Euro erhalten. Ein nach Ansicht der LÄKH kleiner, aber unzureichender Erfolg, den die BÄK aufgrund steigender Infektionszahlen in den Verhandlungen erzielen konnte.
Grund sei das magere Verhandlungsergebnis, das die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit den Unfallversicherungsträgern (UV) im Frühjahr ausgehandelt habe: So werden gemäß UV-GOÄ nur den D-Ärzten (Durchgangsärzten) lediglich 4 Euro pro Tag für die zusätzlichen Hygienemaßnahmen gezahlt. Andere Ärzte, wie z.B. Schmerztherapeuten und Anästhesisten werden von diesem Zuschlag für die Behandlung berufsgenossenschaftlicher Patienten ausgeschlossen. Hier fordert die LÄKH die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die KBV sehr deutlich auf, diese Ungleichbehandlung rückwirkend aufzuheben.
Großer Aufwand, wenig Geld: Aus diesem Grund ruft die Landesärztekammer Hessen dazu auf, dass die Verhandlungen zwischen BÄK, PKV und Beihilfe neu aufgenommen werden. Die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehene Steigerung einzelner Leistungen aufgrund des Aufwandes oder Schwierigkeitsgrades bis zum 3,5 fachen Satz hält die LÄKH weiterhin für uneingeschränkt anwendbar, da ärztliche Untersuchungen durch die zusätzlichen Hygieneschutzmaßnahmen wesentlich aufwändiger seien und länger dauerten.