GOZ-Novelle: Ungebremste Talfahrt in die Einheitsversicherung
Landesärztekammer Hessen kritisiert Referentenentwurf als düsteren Vorboten der GOÄ-Novellierung. Arbeitsplätze in hessischen Arztpraxen bedroht
Als düsteren Vorboten für die Novellierung der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) und durchsichtigen Versuch, privatärztliche Gebührenordnungen den Bewertungsmaßstäben der gesetzlichen Krankenkassen anzugleichen, kritisiert die Landesärztekammer Hessen den von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgelegten Referentenentwurf für eine neue Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).
Über 20 Jahre lang sei weder das völlig veraltete Gebührenverzeichnis der GOÄ auf den modernen Stand der Wissenschaft gebracht worden noch eine Gebührenanpassung erfolgt. Nun wolle die Bundesregierung mit der geplanten Novellierung offenbar die Weichen für eine ungebremste Talfahrt in die Einheitsversicherung stellen. Auf ihrer Sitzung am 27. Januar schlossen sich die Mitglieder des Gebührenordnungsausschusses der Kammer daher der Ablehnung des Entwurfs durch Bundeszahnärztekammer und Bundesärztekammer in vollem Umfang an.
Dass der Referentenentwurf für die GOZ nur eine minimale Anhebung des Punktwertes privatzahnärztlicher Leistungen von 5,62421 Cent auf 5,65 Cent und gleichzeitig eine Öffnungsklausel für separate Abschlüsse vorsehe, sei eine Provokation der (Zahn-) Ärzteschaft, so der Gebührenordnungsausschuss. „Während etwa die Gebührenordnung für Tierärzte im Juli 2008 deutlich angehoben wurde, friert der Gesetzgeber die Gebührenordnung für Zahnärzte ein: Ausdruck der geringen Wertschätzung, den der Gesundheitsdienst am Menschen derzeit in der Politik genießt", erklärte der Präsident der Landesärztekammer, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, heute in Frankfurt. Dass der GOZ-Referentenentwurf sowie eine dem entsprechende GOÄ-Novellierung auch Arbeitsplätze im Gesundheitswesen bedrohe, liege auf der Hand.
„Wenn nach fast einem Vierteljahrhundert Stillstand bei der Gebührenanpassung der Punktwert auch für den Bereich der GOÄ nur um 0,46 Prozent angehoben werden sollte, werden damit noch nicht einmal inflationsbedingte Kostensteigerungen berücksichtigt. Dies gefährdet die wirtschaftliche Existenz vieler Arztpraxen in Hessen," warnte der Ärztekammerpräsident. Die Öffnungsklausel, mit der privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträgern laut Referentenentwurf das Recht eingeräumt werden soll, Preisabsprachen mit einzelnen (Zahn-)Ärzten oder Krankenhäusern zu vereinbaren, laufe auf eine Einschränkung bzw. Aufhebung der freien Arztwahl auch im privatärztlichen Bereich hinaus. Von Knoblauch und die Mitglieder des Gebührenordnungsausschusses forderten eine „medizinische" Novellierung der GOÄ auf den modernen wissenschaftlichen Stand und eine Anpassung der Gebühren zumindest in Höhe der bisherigen Inflationsrate.